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1.
Frage:
Wie soll das Land Hessen dafür sorgen, dass behinderte Menschen
ihre Assistenz auch mit ins Krankenhaus nehmen können, um dort
im Krankheitsfall ausreichend versorgt zu sein, weil der Assistenzbedarf
in den Krankenhäusern im Allgemeinen nicht sichergestellt werden
kann?
(lesen Sie den Standpunkt
des CBF Hessen)
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CDU:
Das Krankenhausrecht und auch die personelle Ausstattung in den hessischen
Krankenhäusern gehen grundsätzlich davon aus, dass den in
den hessischen Krankenhäusern stationär aufgenommenen Patientinnen
und Patienten eine ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende
Pflege und Betreuung zuteil wird. Dies gilt auch für behinderte
Patientinnen und Patienten. Das Hessische Krankenhausgesetz sieht
unter dem Gesichtspunkt der sozialen Betreuung in § 6 ABS. 3
Satz 1 lediglich für behinderte und seelisch gefährdete
Kinder vor, dass das Krankenhaus die Mitaufnahme einer Bezugsperson
zu sozial vertretbaren Tagessätzen zu gewährleisten hat.
Ob darüber hinaus auch erwachsenen Behinderten die Betreuung
durch eine private Begleitung oder sonstige Assistenz ermöglicht
wird, sollte der Organisationshoheit des Krankenhausträgers
überlassen bleiben.
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SPD:
Dieser Punkt ist keine Zuständigkeit des Landes, sondern fällt
unter das Bundesrecht. Eigentlich müssten die Krankenhäuser
alles leisten können, wir sehen allerdings auch das Problem,
dass die Krankenhäuser unter hohem Druck stehen und unter Umständen
Personalprobleme haben. Von Landesseite können wir das Problem
aber nicht lösen.
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Bündnis
90/Die Grünen:
Das Land hat bezüglich der Frage der Versorgung von behinderten
Menschen wenig Einwirkungsmöglichkeiten, da die Regelungen über
die Hilfen für behinderte Menschen nach dem SGB IX, dem SGB XII
und dem SGB V ausschließlich in Bundeskompetenz liegen. Wir
werden versuchen, über den Bundesrat und über die Rechtsaufsicht
über die Krankenhäuser zu erreichen, dass die Assistenz
auch während eines Krankenhausaufenthalts gewährleistet
ist.
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FDP:
Behinderte Menschen haben nach $ 11 Abs. 3 SGB V einen Anspruch darauf,
ihre Assistenz mit ins Krankenhaus zu nehmen um dort im Krankheitsfall
ausreichend versorgt zu sein. Jedoch ist nach unserer Auffassung im
Einzelfall zu klären, ob dies tatsächlich medizinisch notwendig
und dem Heilungserfolg zuträglich ist.
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Die
Linke:
Spitzenkandidat Willi van Ooyen: "Ich kenne die Situation, wenn Menschen
mit Behinderungen in Krankenhäusern medizinisch versorgt werden
sollen und das Personal dort mit der Aufgabenstellung - besonders
bei der Betreuung von Menschen mit einer geistigen Behinderung - völlig
überfordert ist. Für die Betreuung in Krankenhäusern
ist eine umfassende Assistenz erforderlich, die auch über die
Eingliederungshilfe finanziert werden muss."
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Seitenanfang
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2.
Frage:
Wie soll nach Auffassung ihrer Partei gewährleistet werden, dass
der Assistenzbedarf behinderter Menschen in Hessen im Rahmen persönlicher
Budgets nach dem persönlichen Bedarf und nicht nach begrenzten
Deckelungsbeiträgen finanziert wird?
(lesen Sie den Standpunkt
des CBF Hessen)
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CDU:
Persönliche Budgets gemäß § 17 SGB IX in Verbindung
mit der Verordnung zur Durchführung des §17 Abs. 2-4 des
Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung BudgetV) vom 27.
Mai 2004 stellen eine andere Form der Leistungsgewährung (als
Geldleistung) anstatt einer Sachleistung dar. Es handelt sich hierbei
nicht um eine neue Leistungsart. Persönliche Budgets werden gemäß
§ 17 Abs. 3 Satz 3 so bemessen, dass der individuell festgestellte
Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung
erfolgt.
Im Zusammenhang mit der Verwendung Persönlicher Budgets für
Menschen mit Behinderungen wird insbesondere durch den Verband der
Lebenshilfe für Menschen mit einer geistigenBehinderung gefordert,
dass eine Budgetassistenz behinderte Menschen bei der Verwendung und
Verwaltung des Persönlichen Budgets unterstützt. Gemäß
§ 17 Abs. 4 SGB IX soll die Höhe des Persönlichen Budgets
die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche
Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten. Damit
ist klargestellt, dass eine möglicherweise erforderliche Budgetassistenz
Bestandteil des Persönlichen Budgets selbst ist und nicht zusätzlich
zu den erforderlichen Unterstützungs- und Hilfeleistungen Kosten
für die Budgetassistenz anfallen dürfen.
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SPD:
Das ist ebenfalls keine Landeszuständigkeit. Wir erlauben uns,
darauf hinzuweisen, dass es gerade der Kerngedanke eines persönlichen
Budgets ist, einen festen Betrag zu haben und nicht einen individuell
festgelegten Bedarf zu ermitteln.
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Bündnis
90/Die Grünen:
Auch hier sind die Rechtsgrundlagen auf Bundesebene geregelt.
Unstreitig ist, dass viele behinderte Menschen Assistenzen brauchen
um mit ihrem Alltagsleben gut zu recht zu kommen. Deshalb werden wir
uns auf Landesebene dafür einsetzen, dass die Leistungsträger
in Hessen die Umsetzung des Persönlichen Budgets an dem tatsächlichen
Bedarf der Menschen orientieren. Dazu gehört auch, den individuellen
Assistenzbedarf im Rahmen des Persönlichen Budgets zu berücksichtigen.
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FDP:
Der am 1. Januar 2008 in Kraft tretende Rechtsanspruch auf persönliche
Budget muss mach Auffassung der hessischen Liberalen passgenau am
jeweiligen Bedarf ausgerichtet sein. Gegenwärtig läuft eine
Modellphase in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Groß-Gerau,
an der rund 100 Leistungsnehmer beteiligt sind. Nach liberaler Einschätzung
haben in der Regel körperbehinderter Menschen kein Problem, ihr
persönliches Budget zu verwalten, wobei bei Menschen mit geistigen
Behinderungen bzw. anderen Krankheitsbildern in vielen Fällen
einer Budgetassistenz bedürfen. Diese Budgetassistenz muss nach
derzeitiger Auffassung noch aus dem persönlichen Budget bestritten
werden, da diese nicht separat vergütet wird. Ob hier unter Umständen
noch weiterer Regelungsbedarf besteht ist nicht abschließend
zu beantworten und muss außerdem auf Bundesebene geregelt werden.
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Die
Linke:
Die Einführung der "Fachleistungsstunden" in der ambulanten
Behindertenhilfe ist der bisherige Höhepunkt in der Bürokratisierung
der persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderungen.
Die Entwicklung hin zur "Grundversorgung" erinnert immer
mehr an die Finanzierung der "21 Verrichtungen in der Pflegeversicherung".
Die umfassende Ermöglichung der partizipativen Beteiligung am
gesellschaftlichen Leben gerät immer mehr ins Hintertreffen.
Wir wollen durch unser Engagement im hessischen Landtag mithelfen,
dass durch einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik
den Bedürfnissen der betroffenen Menschen durch finanzielle und
personelle Unterstützung endlich Rechnung getragen wird.
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3.
Frage:
Welcher landespolitischer Beitrag kann es ermöglichen, dass alle
Bahnhöfe und Haltestationen in Hessen zeitnah barrierefrei zugänglich
gemacht werden?
(lesen Sie den Standpunkt
des CBF Hessen)
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CDU:
Die CDU-geführte Landesregierung will die bisherige Praxis, im
Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung für den Bau barrierefreier
Bahnhöfe, Stationen und Halteanlagen Zuwendungen zu gewähren,
fortsetzen. Insbesondere der Modernisierung von Bahnhöfen räumen
wir eine hohe Priorität ein. Bereits in den vergangenen Jahren
wurden zahlreiche Einrichtungen zu barrierefreien Anlagen mit den
zu Verfügung stehenden Fördermitteln für Verkehrsinfrastrukturprojekte
(GVFG- Kompensationsmittel, FAG, PLUS-X, GVFG-Bundesmittel) umgestaltet.
Die große Anzahl der Bahnhöfe, Stationen und Haltestelleanlagen
in Hessen lässt jedoch auch in den kommenden Jahren nur eine
schrittweise Umgestaltung. Bereits seit 1998 verlangt Hessen bei der
Beantragung von Zuwendungen eine Erklärung der zuständigen
Behindertenvertretung über die barrierefreie Gestaltung der Planung.
Behindertenvertreter werden somit frühzeitig in die Planungsprozesse
eingebunden. Das Land Hessen hält auch nach den Änderungen
des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes an dieser Regelung fest.
Die CDU-geführte Landesregierung beabsichtigt kurzfristig mit
der DB Station & Service AG und den hessischen Verkehrsverbünden
eine Zielvereinbarung zur Harmonisierung der Bahnsteighöhen abzuschließen.
Ein Konzept hierzu wurde bereits erarbeitet und befindet sich in der
Endabstimmung. Ziel ist es, nach und nach alle Stationen einer Strecke
auf eine einheitliche Bahnsteighöhe auszubauen und den Fahrzeugeinsatz
darauf abzustimmen. Zur Umsetzung der barrierefreien Gestaltung bedarf
es der Kooperation und des Engagements aller beteiligten Partner -
neben der DB AG und dem jeweiligen Verkehrsbund insbesondere auch
der Kommune, in der die Station liegt.
Strategische und planerische Vorgaben für die barrierefreie Gestaltung
müssen in den Nahrverkehrsplänen, die eigenverantwortlich
durch die ÖPNV-Aufgabenträger erarbeitet werden, erfolgen.
Die CDU-geführte Landesregierung hat im Rahmen der Begleitung
durch die technische Fachbehörde von Beginn an darauf geeinigt,
dass bei jeder Aufstellung und Fortschreibung der Nahverkehrspläne
die Behindertenvertretungen frühzeitig in die Aufstellungsphase
mit einbezogen werden. Diese seit 2002 auch nach PBefG geforderte
Praxis scheitert nur dort, wo auf Ebene der Aufgabenträger (Städte,
Kreise) noch keine Behindertenvertretungen bestehen.
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SPD:
Dies fällt ebenfalls nicht unter die Landeszuständigkeit.
Verantwortlich ist die Deutsche Bahn, ggf. auch die Kommunen, die
zum Teil Bahnhöfe und Haltestationen gekauft haben. Hier gäbe
es eine Einflussmöglichkeit, wenn das Hessische Gleichstellungsgesetz
so wie von der SPD gefordert auch verbindlich auf die Kommunen ausgedehnt
wird. Dies hat die allein regierende CDU mit dem Hinweis auf Konnexitätsprobleme
abgelehnt. U.E. ist der Hinweis auf die Konnexität hier aber
Fehl am Platze.
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Bündnis
90/Die Grünen:
Mobilität ist für alle Menschen wichtig. Behinderte
Menschen stoßen jedoch beim Öffentlichen Personennahverkehr
immer noch auf große Barrieren. Wir hatten das Thema Barrierefreiheit
im ÖPNV bereits im Jahr 2004 aufgegriffen. In unserem damaligen
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Drucksache 16/1746)
hatten wir zur Herstellung der Barrierefreiheit im Öffentlichen
Personennahverkehr Vorschläge vorgelegt, die von der CDU Regierungsmehrheit
leider nicht übernommen wurden. Unter anderem sollte nach unseren
Vorstellungen im ÖPNV-Gesetz der Grundsatz auf Barrierefreiheit
verankert werden. Weiterhin sollte im Gesetz festgeschrieben werden,
dass soweit die baulichen Anlagen noch nicht barrierefrei sind, sie
schrittweise nach den anerkannten Regeln der Technik möglichst
barrierefrei umgestaltet werden. Und nach einer Übergangsfrist
soll im ÖPNV-Gesetz festgelegt werden, dass dann nur noch Fahrzeuge
die barrierefrei zugänglich und nutzbar sind im öffentlichen
Personennahverkehr erstmals in Betrieb genommen werden dürfen.
Um langfristig die Herstellung der Barrierefreiheit zu gewährleisten,
soll unseren Vorstellungen nach in den Nahverkehrsplänen Maßnahmen
zur Herstellung der Barrierefreiheit aufgenommen werden. Insbesondere
soll dargelegt werden, wie, wann und mit welchen Schritten die Umgestaltung
der Verkehrsinfrastruktur barrierefrei gestaltet werden soll, bei
welchen Linien der Einsatz barrierefreier Fahrzeuge vorgeschrieben
werden soll und wie bei einem taktgebundenen Einsatz der Fahrzeuge
eine ausreichende Bedienung mit barrierefreien Fahrzeugen ermöglicht
werden soll. Bei der Erstellung des Nahverkehrsplanes sind die Behindertenbeauftragten,
Behindertenbeiräte oder Behindertenverbände der betroffenen
Gebietskörperschaften in geeigneter Weise zu beteiligen.
Die Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV ist zwar nicht von
heute auf morgen zu erreichen, dennoch kann die Umsetzung der Barrierefreiheit
im Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen mit unseren Vorschlägen
schrittweise erfolgen. Im Koalitionsvertrag mit der SPD hatten wir
vereinbart, dass hessische Behindertengleichstellungsgesetz zu novellieren.
Uns ist besonders wichtig, dass die Regelungen zur Barrierefreiheit
auf Landesebene auch auf die kommunale Ebene übertragen werden.
Wir wollen in der nächsten Wahlperiode an diesem Vorhaben festhalten.
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FDP:
Grundsätzlich hält die FDP an dem 1999 aufgelegten Programm
"Step" (Stationsentwicklungsprogramm) fest, das vorsieht
Bahnhöfe Zug um Zug barrierefrei und behindertengerecht umzubauen.
Finanziell war vorgesehen, dass die Kommunen jeweils kofinanzieren
müssen, wobei der Löwenanteil des Landes bei 75-85% gelegen
hat. Dies ist eine relativ hohe Summe, bei der es abzuwarten bleibt,
ob sie weiterhin in dieser Form zur Verfügung gestellt werden
kann. Wenn es irgendwie finanzierbar und darstellbar ist, wird die
FDP daran aber festhalten.
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Die
Linke:
Zunächst sollten wir unsere Anstrengungen gemeinsam verstärken,
dass die Privatisierung der Bahn verhindert wird, weil es bei einer
privaten Bahn noch schwieriger sein wird, den Interessen der Menschen,
die die Bahn nutzen, gerecht zu werden. Die Anpassung der Bahnstationen
an die Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzer zeigt, dass es
genügend Arbeit gibt, die geleistet werden muss. Der Kampf für
Barrierefreiheit ist ein gutes Beispiel dafür, was mit einem
umfassenden Landesinvestitionsprogramm und besonders dort, wo Kommunen
verantwortlich sind, mit öffentlich geförderter Beschäftigung
innovativ und konkret geleistet werden könnte.
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4.
Frage:
Was soll das Land Hessen tun, damit alle Züge der Deutschen Bahn
und der anderen Bahnbetreiber barrierefrei nutzbar gemacht werden?
(lesen Sie den Standpunkt
des CBF Hessen)
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CDU:
Das Land hat mittelbar nur Einfluss auf die im SPNV eingesetzten Züge.
Für die eigenwirtschaftlichen Züge des Fernverkehrs gelten
allein die Vorgaben des nach § 2 Abs. 3 EBO aufzustellenden Programms
zur Barrierefreiheit.
Im SPNV berücksichtigen alle in den letzten 12 Jahren neu beschaffenen
oder modernisierten Fahrzeuge grundsätzliche Anforderungen der
Barrierefreiheit. Dies gilt gleichermaßen für die mit Landesförderung
von der DB AG, von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und für die
vom RMV beschaffte Fahrzeuge. Nach dem Wettbewerbskonzept des Landes
sind darüber hinaus alle Verkehrsleistungen des SPNV bis 2014
im Wettbewerb neu zu vergeben. Dabei wird durch die Verkehrsverbünde
der Einsatz barrierefrei gestalteter Fahrzeuge zwingend gefordert.
Diese Praxis ist zielführend und nach unserer Auffassung der
einzig mögliche Weg, sicherzustellen, dass in absehbarer Zeit
im SPNV in Hessen nur noch barrierefrei gestaltete Fahrzeuge zum Einsatz
kommen.
Allerdings bleibt die barrierefreie Reisekette auch bei Ausrüstung
der Fahrzeuge mit Einstiegshilfen (Rampen oder Hublifte) dort unterbrochen,
wo die Bahnsteige nicht barrierefrei zugänglich sind (s. hierzu
Antwort auf Frage 5).
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SPD:
Das Land Hessen hat keine verbindliche Möglichkeit, Einfluss
auf die Deutsche Bahn zu nehmen.
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Bündnis
90/Die Grünen:
Verweis zur Antwort zur 3.Frage.
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FDP:
Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine tatsächliche
Teilhabe. Menschen mit Behinderung müssen alle öffentlichen
Gebäude, Verkehrsmittel und Kommunikationseinrichtungen weitgehend
unabhängig von fremder Hilfe benutzen können.
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Die
Linke:
Solange die Bahn der Kontrolle des Bundes unterliegt, sollte bei Investitionen
festgehalten werden, dass nur noch barrierefreie Wagen gebaut und
angeschafft werden. Das Land Hessen kann sich dafür im Bundesrat
stark machen. Bei anstehenden Vergaben von Teilstrecken an andere
Bahnbetreiber müsste dieses Kriterium immer entscheidend sein.
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5.
Frage:
Wann und durch welche Maßnahmen werden in Hessen alle Busse
und Bahnen sowie alle Haltestellen in den Städten und auf dem
Land barrierefrei benutzbar sein?
(lesen Sie den Standpunkt
des CBF Hessen)
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CDU:
Hinsichtlich der Nahverkehrszüge verwiesen wir auf die Antwort
zu Frage 4. Wir gehen davon aus, dass ab dem Fahrplanwechsel Ende
2014 in Hessen nur noch barrierefrei gestaltete Züge zum Einsatz
kommen werden.
Hinsichtlich der Busse verweisen wir auf die in der Antwort zu Frage
3 dargestellte Begleitung der Nahverkehrspläne durch das Land.
Im Regionalbusverkehr ist durch die Vorgaben der Verkehrsverbünde
sichergestellt, dass für alle bis zum Betriebsstart Ende 2010
neu zu konzessionierenden Linienverkehre in den Ausschreibungsunterlagen
und Anforderungskatalogen für eigenwirtschaftliche Verkehre barrierefrei
zugängliche Busse zur Umsetzung der Anforderungen des §
4 Abs. 6 ÖPNVG gefordert werden. Bereits jetzt werden auf den
ausgeschriebenen Linien im Regelbetrieb ausschließlich Niederflurfahrzeuge
eingesetzt. Vorgaben für die lokalen Busverkehre erfolgen allein
durch die kommunalen Aufgabenträger ohne unmittelbare Einflussmöglichkeit
des Landes. Allerdings werden insbesondere in den Städten schon
seit Jahren nahezu ausschließlich Niederflutfahrzeuge beschafft,
so dass immer weniger hochflurige Busse zum Einsatz kommen. Der Umbau
der Haltestellen ist dagegen wesentlich aufwendiger und flächendeckend
nur langfristig zu erwarten. Das Land ist hierbei ausschließlich
in der Rolle des Zuwendungsgebers. Die Initiative zum Umbau der Haltestellen
muss von den Städten und Gemeinden, von Verkehrsunternehmen oder
den Aufgabenträgern kommen. Die Durchführung der Maßnahmen
obliegt den Eigentümern, in der Regel den Verkehrsunternehmen
oder kommunalen Gebietskörperschaften. Dementsprechend ist es
uns nicht möglich, einen konkreten Zeithorizont zu nennen.
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SPD:
Zum einen gilt auch hier, dass wir den Geltungsbereich des Hessischen
Gleichstellungsgesetzes auf die Kommunen ausdehnen wollen. Damit wäre
ein Teil der Barrierefreiheit gewährleistet. Zum anderen würden
wir in Regierungsverantwortung nur noch Zuschüsse gewähren,
wenn barrierefreie Busse angeschafft werden.
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Bündnis
90/Die Grünen:
Verweis zur Antwort zur 3.Frage.
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FDP:
Durch den sukzessiven Austausch von Alt- gegen Neufahrzeuge und der
Tatsache, dass es kaum noch andere Busse als Niederflur-Busse auf
dem entsprechenden Markt zu kaufen gibt, beurteilt die FDP zumindest
in dieser Hinsicht die Entwicklung positiv. Ein weiteres probates
Mittel, um insbesondere bei Bussen und Bahnen eine zügige Barrierefreiheit
anzuvisieren, sind die Ausschreibungen. Durch den von der FDP stets
gewollten und auch forcierten Wettbewerb im ÖPNV, ist die Ausschreibung
ein Kriterium das auf den barrierefrei Zugang bzw. behindertengerechte
Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln erheblichen Einfluss
hat. Nur wer diesen Anforderungen als Anbieter gerecht wird erhält
auch den Zuschlag. Wenn dies Bedingung für die jeweiligen Streckenausschreibungen
ist, ist es absehbar wann tatsächlich alle im öffentlichen
Personenverkehr eingesetzten Busse barrierefrei benutzbar sein werden.
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Die
Linke:
Bei der Vergabe neuer Linien bzw. bei Neuausschreibungen, die im ÖPNV
in allen Regionen vorgenommen werden, sollte das Kriterium der Barrierefreiheit
oberste Priorität erhalten. Auch hier könnte ein qualifizierendes
Beschäftigungsfeld angedacht und über Landesmittel finanziert
werden.
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6.
Frage:
Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, dass alle ergänzenden
Behindertenfahrdienste über ein hessisches Verbundsystem finanziert
werden müssen, damit sie von Menschen mit Behinderungen über
die Grenzen der Kommunen hinaus benutzt werden können?
(lesen Sie den Standpunkt
des CBF Hessen)
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CDU:
Fahrdienste sind kommunale Aufgaben. Ein Verbundsystem würde
die Einigung (inkl. finanzieller Ausgleichsmasse) der Kommunen erfordern.
Diese Selbstverwaltungsangelegenheit entzieht sich der Landesregelungsbefugnis.
Im Vordergrund muss allerdings die Frage stehen, ob das Vorhalten
eines übergreifenden Dienstes auf Grund möglicher Inanspruchnahme
überhaupt gerechtfertigt wäre, denn diese Fahrdienste greifen
nur dann, wenn öffentliche Verkehrsmittel in Folge der Behinderung
nicht mehr in Anspruch genommen werden können, die Fahrten aber
innerhalb der Kommune erforderlich sind (z.B. Arztbesuche o.ä.).
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SPD:
Die Idee ist sehr gut und kann mittelfristig auch umgesetzt werden.
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Bündnis
90/Die Grünen:
Die örtlichen Behindertenfahrdienste werden als Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen nach dem SGB XII verstanden. Es ist eine
kommunale Aufgabe dafür zu sorgen, einen Verbund wechselseitiger
Anerkennung von Fahrdiensten zu vereinbaren. Wir werden entsprechende
Initiativen unterstützen.
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FDP:
Auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Hessen, sieht
die FDP, dass noch erhebliche Anstrengungen im Hinblick auf mobilitätseingeschränkte
Personen zu leisten ist. Nicht nur Behinderten, sondern auch älter
werdenden Menschen, die einen Anspruch darauf haben werden mobil zu
bleiben, muss der öffentliche Personennahverkehr eine adäquate
Antwort bieten. Wir sehen deshalb auch nicht so sehr den Schwerpunkt
alleine auf einem hessischen Verbundsystem für Behindertenfahrten,
sondern würden diesen Begriff gerne weitergefasst sehen, nämlich
auf mobilitätseingeschränkte Personen. Was die Frage der
Finanzierung angeht, so sollte hierüber noch vertiefende Gespräche
geführt werden.
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Die
Linke:
Wir treten in erster Linie für den umfassenden Ausbau des öffentlichen
Personennahverkehrs ein; dies aus sozialen und ökologischen Gesichtspunkten.
Dazu könnte über einen "Hessenpass" eine Finanzierung
über den "kommunalen Tellerrand" hinaus realisiert
werden.
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7.
Frage:
Womit will Ihre Partei wirksam dafür sorgen, dass in Hessen alle
Kinderspielplätze, Kinderhorte, sowie alle anderen Kinder- und
Jugendeinrichtungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind?
(lesen Sie den Standpunkt
des CBF Hessen)
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CDU:
Die barrierefreie Nutzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Hessen
ist eine Aufgabe der gesamten Landesregierung. Für dieses Anliegen
gilt es sowohl im Bereich der Bewusstseinsbildung zu werben als auch
gesetzlich flankierende Maßnahmen zu ergreifen. In Broschüren,
Tagungen und Internet-Auftritten wird auf diese Thematik hingewiesen.
Als rechtliche Vorgabe legt die Hessische Bauordnung in § 46
das barrierefreie Bauen für die Einrichtungen der Kultur und
des Bildungswesens sowie der Sport- und Freizeitstätten fest.
Darüber hinaus achtet das Hessische Sozialministerium bei der
Investitionsförderung von Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe
auf die Barrierefreiheit.
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SPD:
Auch hier gilt, sobald das Hessische Gleichstellungsgesetz auch für
die Kommunen verbindlich wird, ist das kein Problem mehr.
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Bündnis
90/Die Grünen:
Ein barrierefreier Zugang für alle Angebot der Kinder- und
Jugendhilfe ist die grundsätzliche Voraussetzung dafür,
dass behinderte Kinder nicht benachteiligt sondern individuell gefördert
und gestärkt werden. Aus diesem Grund haben wir während
der Beratungen zum neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch vorgeschlagen,
dass nur solche Angebote durch Landesmittel gefördert werden
dürfen, die barrierefrei gemäß dem Hessischen Gleichstellungsgesetz
für behinderte Menschen angeboten werden. Dieser Vorschlag wurde
von der CDU Regierungsmehrheit abgelehnt.
Wir wollen, dass behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten
Kindern aufwachsen und in Kindertagesstätten und Schulen gemeinsam
lernen. Deshalb wollen wir auch die Integration von behinderten Kindern
in Kindertagsstätten und Regelschulen stärker als bisher
fördern. Dazu gehört auch, die Frühförderung bedarfsgerecht
zu gestalten. Die bereits für behinderte Kindergartenkinder bestehende
Integrationsleistung nach der Integrationsvereinbarung soll künftig
auch für behinderte Kinder unter drei Jahren gelten.
Das Ziel, dass die Barrierefreheit auch für behinderte Kinder
und Jugendliche gilt, werden wir in der nächsten Legislatur weiter
verfolgen.
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FDP:
Die erfolgreichste Politik für Menschen mit Behinderung ist die,
die drohende Behinderungen zu vermeiden hilft oder durch geeignete
therapeutische und pädagogische Maßnahmen die Einschränkungen
durch Behinderungen minimiert. Deshalb setzen wir Liberale uns besonders
für die Optimierung der Frühforderung behinderter und von
Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher ein.
Das Miteinander von behinderten und nicht behinderten Menschen muss
frühzeitig selbstverständlich sein. Die FDP setzt sich daher
für integrative Konzepte in Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen
und Freizeit- und Bildungseinrichtungen ein. Dabei sind die so genannten
lntegrationsplätze in Kindergärten grundsätzlich als
positiv zu bewerten. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass Integration
nicht um jeden Preis geschehen darf. Es muss weiterhin die Möglichkeit
geben, bei Bedarf Kinder mit Behinderungen in besonders qualifizierten
Einrichtungen unterbringen zu können.
Die FDP ist der Ansicht, dass auf kommunaler Ebene schon viel im Bereich
Barrierefreiheit geschehen ist. Wir fordern, dass auf Landesebene
Best-Practice-Beispiele veröffentlicht werden, die als Vorbilder
für die kommunale Ebene dienen.
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Die
Linke:
Neben der Kontrolle, die über die Finanzierung bei Investitionen
durch das Land Hessen erfolgen muss, sollte das Hessische Gleichstellungsgesetz
für behinderte Menschen auch auf kommunaler Ebene voll umgesetzt
werden. Dann wären die Kommunen zur behindertengerechten Gestaltung
gezwungen, um die Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen zu beenden.
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8.
Frage:
Was will Ihre Partei tun, um allen behinderten Kindern in Hessen endlich
gemäß dem internationalen Standard den gemeinsamen Unterricht
in Regelschulen zu ermöglichen? Die UN-Konvention für die
Rechte behinderter Menschen fordert einen gemeinsamen Unterricht,
wo die Eltern dies wünschen.
(lesen Sie den Standpunkt
des CBF Hessen)
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CDU:
In Hessen besteht die Möglichkeit für Eltern, bei vorliegendem
sonderpädagogischem Förderbedarf zwischen dem schulischen
Angebot "gemeinsamer Unterricht" in einer allgemeinen Schule und dem
Angebot einer Förderschule zu wählen. Grundsätzlich
muss sich die Entscheidung, wie ein behindertes Kind beschult wird,
immer am Wohl des jeweiligen Kindes orientieren. Dazu gilt es jeweils
individuell festzustellen, wie ein Kind optimal gefördert werden
kann. Es ist unser klares Ziel, dass zunehmend mehr Schüler mit
erhöhtem Förderbedarf an allgemeinen Schulen verbleiben,
und daran arbeiten wir erfolgreich: Das zeigt sich auch daran, dass
im Schuljahr 2005/2006 nur 4,1 Prozent aller hessischen Schüler
eine Förderschule besucht haben, gegenüber 4,8 Prozent bundesweit.
Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern
hat in Hessen zugenommen. Hat es 1999/2000 insgesamt 1.318 Klassen
mit gemeinsamem Unterricht gegeben, waren es 2005/2006 1.774. Das
Land hat die Zahl der sonderpädagogischen Beratungsund Förderzentren
von 36 (1998) auf 114 (2007/08) ausgeweitet, deren Förderschullehrkräfte
Schülerinnen und Schüler in Schwierigkeiten (Schülerinnen
und Schüler mit besonderem Förderbedarf) an allgemeinen
Schulen unterstützen, um zu erreichen, dass diese an ihrem angestammten
Lernplatz "allgemeine Schule" verbleiben können und eine Feststellung
sonderpädagogischen Förderbedarfs vermieden werden kann.
Im letzten und dem laufenden Schuljahr sowie im kommenden Schuljahr
2008/2009 stehen für eine Dezentrale Erziehungshilfe darüber
hinaus 105 zusätzliche Lehrerstellen zur präventiven Arbeit
mit verhaltensschwierigen Schülerinnen und Schülern in den
allgemeinen Schulen zur Verfügung. Hierzu wird eine aufsuchende
Förderpädagogik durchgeführt, in deren Zusammenhang
Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und die Lehrkräfte
in der allgemeinen Schule Beratung und Unterstützung finden.
Allerdings ist auch zu unterstreichen, dass manche Kinder und Jugendliche
- je nach individueller Fördersituation - auf einer spezifischen
Förderschule immer noch am besten gefördert werden können.
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SPD:
Es ist in unserem Programm verankert, dass wir den gemeinsamen Unterricht
für alle Kinder in der Regelschule wollen, natürlich nur
dann, wenn die Eltern dies auch wünschen.
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Bündnis
90/Die Grünen:
In Hessen wurde die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer für den
gemeinsamen Unterricht von 552 Stellen auf 520 im Schuljahr 2008/2009
gekürzt. Wir haben immer kritisiert, dass zu wenig Lehrer für
den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen
und Schülern vorgesehen sind. Wir werden den gemeinsamen Unterricht
an allen Schulen durch zusätzliches Personal deutlich ausweiten
und somit sicherstellen können, dass alle behinderten Kinder,
deren Eltern einen gemeinsamen Unterricht an einer Regelschule für
ihr Kind wünschen, ihn wahrnehmen können. Damit die Integration
in der Schule gewährleistet wird, werden wir Eltern dabei unterstützen,
dass bestehende Ansprüche auf Integrationsassistenzen auch umgesetzt
werden können.
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FDP:
Für die FDP gilt bei der Forderung behinderter Kinder der Leitsatz:
Gemeinsam lernen so viel wie möglich, getrennte Förderung
so viel wie nötig. Die Wahl der geeigneten Unterrichtsform soll
sich demzufolge ausschließlich am Wohl des Kindes orientieren.
Es müssen aber auch die jeweiligen räumlichen, sachlichen
und personellen Voraussetzungen für die geeignete Forderung vor
Ort berücksichtigt werden. Insbesondere setzt sich die FDP für
den Ausbau von Regel- und Förderschulen unter einem Dach und
für die verstärkte Einrichtung von Förderschulklassen
an Regelschulen ein, da die Vorteile beider Fördervarianten so
am besten verwirklicht werden können.
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Die
Linke:
Gemeinsam mit Eltern und Lehrern fordern wir den GU umfassend als
ein Normalangebot auszuweiten. Im Zuge der Einrichtung der Gemeinschaftsschule
als Regelschule sollten die Selektionen in Sonderschulen beendet werden.
Wir wollen, dass Schüler länger miteinander und voneinander
lernen. Der "Haushaltsvorbehalt" für den GU muss endlich
aufgehoben werden.
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9.
Frage:
Bis wann und auf welchem Weg sollen nach Ansicht Ihrer Partei alle
Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Hessen barrierefrei
zugänglich und personell bedarfsgerecht ausgestattet sein?
(lesen Sie den Standpunkt
des CBF Hessen)
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CDU:
Mit dem auf Initiative der CDU-geführten Landesregierung in das
Parlament eingebrachten und am 21.12.2004 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz
ist Hessen bei der Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Bereichen einen großen
Schritt voran gekommen. Besonderheiten des Gesetzes sind, dass das
allgemeine Benachteiligungsverbot, die Barrierefreiheit, das Bereitstellen
von Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren, insbesondere auch
Gebärdensprachdolmetscher sowie die Verpflichtung, Belange von
Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen, als gesetzliche
Zielvorgaben normiert wurden. Das Gesetz gilt im Übrigen auch
für alle Behörden des Landes Hessen. Neu ist auch, dass
alle öffentlichen Einrichtungen zur Erziehung und Bildung die
selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und
ohne Behinderung am Leben der Gesellschaft fördern und ihnen
gemeinsame Lern- und Lebensfelder bieten. Für die viele Ihrer
Fragen betreffende Barrierefreiheit sei deshalb insbesondere auf §
3 des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
hingewiesen. Die in diesem Zusammenhang möglichen Zielvereinbarungen
werden zwischen den Kommunen und den Sozialverbänden ausgehandelt.
Das landespolitische Handeln richtet sich in erster Linie auf die
Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen. Die Ausgestaltung
vieler konkreter Bereiche liegt hingegen in der Selbstverwaltungshoheit
der Kommunen, in die das Land von Verfassung wegen nicht eingreifen
darf. Mit dem Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz haben wir
die Rahmenbedingungen erheblich verbessert.
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SPD:
Dies hängt davon ab, dass das Hessische Gleichstellungsgesetz
auch für die Kommunen gilt. Dies würden wir in Regierungsverantwortung
sicherstellen, danach ist allerdings sicher mit einer gewissen Übergangszeit
zu rechnen, damit die entsprechenden baulichen Maßnahmen erledigt
werden können.
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Bündnis
90/Die Grünen:
Der räumliche Umbau an Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung
geht nur mit den Kommunen zusammen, da sie als Schulträger für
die räumliche Ausstattung zuständig sind. Wir wollen als
kurzfristiges Ziel erreichen, dass in jeder Region mindestens eine
Schule jeder Schulform barrierefrei ist. Da wir das Behindertengleichstellungsgesetz
mit dem Ziel novellieren werden, die Regelungen zur Barrierefreiheit
auf Landesebene auch auf die kommunale Ebene zu übertragen, werden
wir die vollständige Barrierefreiheit schrittweise erreichen
können.
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FDP:
Entsprechend ihrer Förderung eines verstärkten Ausbaus von
Förder- und Regelschulen unter einem Dach sowie der Einrichtung
von Förderschulklassen an Regelschulen, setzt sich die FDP für
die Barrierefreiheit und bedarfsgerechte Ausstattung dieser Schulen
ein. Grundsätzlich muss sich die Barrierefreiheit der Bildungseinrichtungen,
vor allem bei Neubauten, kontinuierlich fortentwickeln.
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Die
Linke:
Da die Schulträgerschaft in der Regel kommunal geregelt ist,
muss das Hessische Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen
auf kommunaler Ebene voll durchgesetzt werden.
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Seitenanfang
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10.
Frage:
Was tut Ihre Partei für die wirksame Verbesserung bei der Schaffung
von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen
in der hessischen Wirtschaft sowie den öffentlichen Arbeitgebern?
(lesen Sie den Standpunkt
des CBF Hessen)
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CDU:
Die Bereitstellung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wird durch
Programme wie z.B. Hessisches Schwerbehindertenprogramm, JOB 4000,
Unterstützte Beschäftigung, gefördert. Der LWV kann
darüber hinaus für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben
(d.h. Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz ist schon vorhanden) Prämien
und andere Hilfen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gewähren.
Grundsätzlich muss aber gesagt werden, dass die Ausbildungs-
und Arbeitsvermittlung ureigenste Aufgabe der BA ist ($ 10a SGB IX),
d.h., die Agenturen haben hier Maßnahmen zur Verbesserung der
Situation vorzubringen. lm Bericht der Bundesregierung zu § 160
SGB IX heißt es daher u.a., dass Programme wie der Nationale
Pakt für Ausbildung und EQJ "zukünftig mehr betriebliche
Ausbildungsplätze für Behinderte zur Verfügung stellen".
So haben z.B. die Änderungen bezüglich SGB III und SGB II
zur Folge, dass fast 2/3 der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten
Menschen nicht mehr Leistungen nach dem SGB lll beziehen. Ungeachtet
dessen erhält die Bundesagentur nach wie vor 26 Prozent der Ausgleichsabgabemittel.
Ein Antrag Bayerns bei der ASMK am 18.10.07, mehr Ausgleichsabgabemittel
bei den Ländern zu belassen, wurde von Hessen
unterstützt.
Die CDU-geführte Landesregierung setzt sich auch dafür ein,
dass der bundesweite Spitzenplatz bei der Beschäftigungsquote
schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst weiter ausgebaut
wird. So konnte die Quote von 6,87 Prozent im Jahr 2005 noch einmal
auf 7,30 Prozent im Jahr 2007 gesteigert werden. Mit dem von der CDU-geführten
Landesregierung 2006 eingeführten und nun regelmäßig
vergebenen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung
und Integration schwer behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt werden
Unternehmen motiviert, diesen Menschen eine faire Chance auf einen
Arbeitsplatz zu bieten und so soziale Verantwortung zu übernehmen.
Dies trägt dazu bei, dass Hessen seinen Spitzenplatz mit einer
Beschäftigungsquote von 3,7% in der Privatwirtschaft behauptet
und weiter ausbaut. Mit diesem Landespreis soll auch unser Verständnis
zum Ausdruck gebracht werden, dass sich Soziales Handeln und Gewinnstreben
nicht gegenseitig ausschließen.
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SPD:
Hessen war unter rot-grüner Regierungszeit immer Vorreiter bei
der Beschäftigungsquote schwer behinderter Menschen in der Landesverwaltung.
Daran würden wir in Regierungsverantwortung auch anknüpfen.
In Bezug auf die so genannte "freie Wirtschaft" wäre zu überlegen,
inwieweit man den "Ablösebetrag" anhebt, um den Anreiz zur Beschäftigung
schwer behinderter Menschen zu erhöhen.
Die SPD Hessen setzt sich dafür ein, dass behinderte Menschen
ein selbst bestimmtes Leben in unserer Gesellschaft führen können
und alle Unterstützung und Hilfen bekommen, die sie benötigen.
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Bündnis
90/Die Grünen:
Das Land Hessen als öffentlicher Arbeitgeber übererfüllt
seit Jahren die nach dem SGB IX vorgeschriebene Beschäftigungsquote.
Zudem gibt es seit rot-grüner Regierungszeit Landesprogramme
zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen im Landesdienst.
Wir werden in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion der Bundesagentur
für Arbeit, dem Integrationsamt des LWV und den Integrationsfachdiensten
eine zielgenauere Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit
und Ausbildung organisieren und somit für eine bessere Eingliederung
sorgen können.
Zudem werden wir Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Erwachsene
und Jugendliche auch außerhalb von Werkstätten durch ein
"Budget für Arbeit" schaffen. Und damit behinderte
Jugendliche mehr Chancen auf Ausbildung und Erwerbstätigkeit
erhalten, werden wir spezifische Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
absichern.
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FDP:
Die Möglichkeit, zu arbeiten, bedeutet für Menschen mit
Behinderung nicht nur materielle Existenzsicherung, Berufstätigkeit
Teilhabe am gesellschaftlichen sondern heißt zugleich
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Grundlage hierfür können
neben beruflichen Fördermaßnahmen nur die konsequente Vorhaltung
von Rehabilitationsinfrastrukturen sowie der Ausbau spezieller Beschäftigungsgesellschaften
sein. Die FDP sieht dabei vor allem die Integrationsfachdienste in
der Pflicht, ihre Personalstrukturen dahingehend zu qualifizieren,
dass sie ihre Instrumente zur beruflichen Eingliederung voll ausschöpfen.
Die FDP setzt sich für den Fortbestand der Berufsbildungs- und
Berufsförderungswerke in Hessen ein. Die schwierige finanzielle
Situation, in die diese Institutionen in den letzten Jahren durch
eine verfehlte Belegungspolitik der Bundesagentur für Arbeit
geraten sind, darf in keinem Fall dazu führen, dass die Existenz
dieser Einrichtungen in Gefahr gerät.
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Die
Linke:
Ausbildung muss allen Menschen ermöglicht werden. Diesen Rechtsanspruch
wollen wir auch mit einer Ausbildungsabgabe für Betriebe, die
nicht ausbilden, durchsetzen. Auch die erforderliche Assistenz für
Menschen mit Behinderungen, die eine Ausbildung anstreben, muss sichergestellt
werden.
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11.
Frage:
Welche Aufgabe hat nach Meinung Ihrer Partei der Beauftragte der Hessischen
Landesregierung für behinderte Menschen zu erfüllen und
welche Bedeutung und Handhabe spielt in diesem Zusammenhang der vom
Behindertenbeauftragten einberufene Beirat der Selbsthilfeverbände?
(lesen Sie den Standpunkt
des CBF Hessen)
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CDU:
Nach unserem Verständnis hat der Landesbeauftragte die Aufgabe
die Hessische Landesregierung in allen Fragen der Ausbildung und Beschäftigung
von Menschen mit Behinderung zu beraten. Weiterhin soll er die Hessische
Landesregierung in ihrer Zielsetzung unterstützen, den geforderten
Beschäftigungsumfang von Menschen mit Schwerbehinderung in der
hessischen Landesverwaltung durch Beratung und Initiierung geeigneter
Integrationsmaßnahmen zu gewährleisten. An der in der Antwort
zu Frage 10 ersichtlichen Steigerung der Beschäftigungsquote
schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst spiegelte sich
diese erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der CDU-geführten
Landesregierung und dem Landesbeauftragten wieder. Darüber hinaus
soll der Landesbeauftragte fachliche und vermittelnde Unterstützung
für die Schwerbehindertenvertretungen in der Landesverwaltung
leisten und Ansprechpartner für den Landesbehindertenrat, die
Sozialverbände, Selbsthilfegruppen und alle Menschen mit Behinderung
in Hessen sein. Weiterhin Ansprechpartner für Ratsuchende und
wird bei berechtigten Eingaben Betroffener vermittelnd tätig
werden. Bei seinen Aufgaben genießt der Landesbeauftragte, der
unabhängig und weisungsungebunden seine Arbeit versieht, die
uneingeschränkte Unterstützung der CDU-geführten Landesregierung.
Der Beirat der Selbsthilfeverbände wurde nach § 18 HessBGG
gegründet, um den Landesbeauftragten bei der Erfüllung seiner
Aufgaben zu beraten. Die Aufgaben des Beauftragten beschreibt das
Hessische Behindertengleichstellungsgesetz in § 18 Abs. 2 HessBGG.
Der Beirat verfügt über einen besonders hohen Sachverstand,
da in ihm die wesentlichen Behindertenorganisationen vertreten sind.
Seine Aufgabe ist es, die Landesregierung und die kommunalen Gebietskörperschaften
in Angelegenheiten der Behindertenpolitik zu beraten. Die Arbeit des
Landesbehindertenbeirates soll wichtige lmpulse geben, um bestehende
Barrieren beseitigen zu können.
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SPD:
Nach unserer Auffassung ist der Beauftragte des Landes für die
Belange von Menschen mit Behinderungen vor allem Ombudsmann / - frau.
Als Vertrauensperson für Menschen mit Behinderungen und direktem
Zugang zur Spitze des Sozial-ministeriums kann er/sie in Grundsatzfragen
wie in Einzelfällen die Interessen der Betroffenen geltend machen.
Wir wünschen uns hier eine Stärkung der Position durch bessere
Bekanntmachung und eine bessere Ausstattung.
Nach
unserer Auffassung sind die Selbsthilfegruppierungen in den Bereichen
Gesundheit und Menschen mit Behinderungen die wichtigste Lobbyorganisation
der Betroffenen. Wir plädieren deshalb für eine deutliche
Stärkung der Rolle der Selbst-hilfeorganisationen und setzen
uns für eine deutlich stärkere Unterstützung dieser
Arbeit ein.
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Bündnis
90/Die Grünen:
Die Aufgabe der oder des Landesbeauftragten ist es, darauf hinzuwirken,
dass behinderte Menschen nicht benachteiligt werden und ihnen die
gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich
wird. Er hat darüber zu wachen, dass der Landesgesetzgeber dies
einhält. Sie oder er hat Eingaben von behinderten oder zugunsten
behinderter Menschen zu prüfen und auf eine einvernehmliche,
die besonderen Interessen der behinderten Menschen berücksichtigende
Erledigung der Eingaben hinzuwirken. Sie oder er setzt sich bei der
Wahrnehmung dieser Aufgaben dafür ein, dass unterschiedliche
Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern berücksichtigt
und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden. Die
oder der Landesbeauftragte ist innerhalb der Landesregierung bei allen
grundsätzlichen Fragen, die die Belange von behinderten Menschen
betreffen, rechtzeitig zu beteiligen. Alle Behörden haben ihn/sie
zu unterstützen. Wir wollen dem/der Landesbehindertenbeauftragten
einen Landesbeirat zur Seite stellen, der ihn/sie in allen Fragen,
die die Angelegenheiten von behinderten Menschen berühren, berät
und unterstützt. Die Mitglieder sollen selbst behindert und nach
seiner Zusammensetzung der Mitglieder die behinderten Menschen in
ihrer Gesamtheit auf Landesebene repräsentieren. Im Koalitionsvertrag
mit der SPD hatten wir zudem vereinbart, dass die Aufgaben des/der
Landesbehindertenbeauftragten überprüft und das Amt zu einem
wirksamem Organ zur Durchsetzung der Interessen der behinderten Menschen
weiterentwickelt wird.
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FDP:
Der Landesbehindertenrat befasst sich als Kollegialorgan mit Spitzenfragen
der Behindertenpolitik und der Behinderten - Selbsthilfe in Hessen.
Aus Sicht der FDP ist er eine Interessenvertretung für Menschen
mit Behinderungen und kann so deren Interessen und Positionen gegenüber
öffentlichen und gesellschaftlichen Instanzen und Institutionen
stärkeren Nachdruck verleihen, als der Einzelne es konnte.
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Die
Linke:
Das HessBGG sollte Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen
beseitigen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
gewährleisten, sowie deren selbstbestimmte Lebensführung
ermöglichen. Diese Ziele erreichen die Bestimmungen des Gesetzes
in Bezug auf einen Landesbehindertenbeirat und die Aufgaben einer/eines
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen nur ansatzweise.
Nur ein institutionalisierter Landesbehindertenbeirat bietet nach
Auffassung der LINKEN die Chance, die Fachkompetenz der Selbsthilfe
unter Fachverbänden umfassend bei allen Vorhaben der Landesgesetzgebung
in behinderungsspezifischen und -relevanten Fragen regelmäßig
einzubinden. Das aktive Miteinbeziehen bei Fragen der Ausarbeitung
und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten, die
Menschen mit Behinderungen betreffen, impliziert die UN-Konvention
in Art. 4, Absatz 3.
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12.
Frage:
Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, die UN-Konvention für
die Rechte behinderter Menschen im Rahmen der Novellierung des Hessischen
Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) in Landesrecht zu übernehmen?
(lesen Sie den Standpunkt
des CBF Hessen)
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CDU:
Die CDU hat dafür gesorgt, dass Landesgesetze grundsätzlich
mit einer Befristung versehen werden. So ist sichergestellt, dass
im Interesse der Bürger Gesetze und Normen regelmäßig
auf ihre Wirksamkeit überprüft und auf das nötige Maß
an Vorschriften begrenzt werden. Das Hessische Gesetz zur Gleichstellung
von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz
- HessBGG) wurde ebenfalls mit einer Befristung versehen, die am 31.
Dezember 2009 ausläuft. Wir werden daher mit Eintritt in die
neue Legislaturperiode (18. WP) im Rahmen der Evaluation alle Vorschriften
des bestehenden Gesetzes auf den Prüfstand stellen. Hierbei werden
wir auch die Vorgaben der von Ihnen angesprochenen UN-Konvention berücksichtigen.
ln Artikel 67 Satz 1 der Hessischen Landesverfassung heißt es
jedoch: "Die Regeln des Völkerrechts sind bindende Bestandteile
des Landesrechts, ohne dass es ihrer ausdrücklichen Umformung
in Landesrecht bedarf." Mit der Ratifizierung völkerrechtlicher
Verträge gelten diese somit auch ohne ausdrückliche Erwähnung
in dem entsprechenden Landesgesetz. Die Ratifikation der UN-Konvention
ist mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zum Übereinkommen
der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen
im Bundestag Mitte November gerade erst eingeleitet worden. Ende November
hat eine umfangreiche Sachverständigenanhörung im Deutschen
Bundestag stattgefunden, die es gewissenhaft auszuwerten gilt. lm
Sinne einer ehrlichen Politik, für die die CDU sich im Gegensatz
zu manch anderem politischen Mitbewerber immer eingesetzt hat, kann
eine konkrete Positionierung zu der oben genannten UN-Konvention erst
nach der Ratifizierung durch den Bundesgesetzgeber erfolgen. Jede
andere Einlassung einer Partei würde auch von einem mangelnden
verfassungsrechtlichen Verständnis zeugen.
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SPD:
Mit der Ratifizierung durch die Bundesrepublik wird die UN-Konvention
bindendes Recht in Deutschland und damit auch in Hessen. Das hessische
Behinderten-Gleich-stellungsgesetz hat nach unserer Auffassung ohnehin
erhebliche Mängel (z. B. keine verbindliche Barrierefreiheit
in Kommunen) und muss überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang
müssen die Änderungen, die sich aus der UN-Konvention ergeben,
mit eingearbeitet werden.
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Bündnis
90/Die Grünen:
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
ist Ausdruck eines Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik in
Richtung selbstbestimmter Teilhabe. Auch wenn das deutsche Recht für
Menschen mit Behinderungen im internationalen Vergleich eine gute
Position einnimmt, steht die deutsche Rechtsordnung durch das Übereinkommen
vor großen Herausforderungen. Ganz besonders deutlich zeigt
sich dies in den Bereichen der Rechts- und Handlungsfähigkeit
behinderter Menschen, der selbstbestimmten Teilhabe sowie des Rechts
auf inklusive Bildung. Wir wollen die zügige und vorbehaltlose
Ratifizierung der UN-Konvention und eine baldige Überprüfung
des Anpassungsbedarfs im hessischen Landesrecht. Dazu soll eine interministerielle
Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Fachleuten aus den Organisationen
behinderter Menschen mit Erfahrungen im internationalen Behindertenrecht
eingerichtet werden.
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FDP:
Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung
stößt in der FDP auf Zustimmung. Dementsprechend gilt es,
sie auf allen politischen Ebenen selbstverständlich umzusetzen.
Dennoch spricht sich die FDP gegen unnötigen Termindruck im Hinblick
auf eine schnellstmögliche Ratifizierung aus. Sorgfältiges
Prüfen muss hier vor schnellem Aktionismus stehen. Denn wie so
häufig liegt der Teufel im Detail. Die Debatte um die Übersetzung
des Begriffs "inclusive education" ist hier nur ein Beispiel.
In der politischen Debatte über die Ratifizierung der Konvention,
die wohl für den Herbst zu erwarten ist, wird die hessische FDP
das Thema sicherlich erneut aufgreifen und gründlich prüfen
in welchen Landesregelungen weitere Probleme im Hinblick auf die Ratifizierung
der UN-Konvention liegen konnten.
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Die
Linke:
Als erster rechtlich bindender multilateraler Vertrag zur Behindertenpolitik
ist die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen ein
Meilenstein im Kampf um Chancengleichheit. Dies im Rahmen der Novellierung
des hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) in Landesrecht
zu übernehmen wird von der Fraktion DIE LINKE unbedingt unterstützt,
da die UN-Konvention auf grundlegenden Prinzipien beruht, wie der
Würde des Menschen, individueller Autonomie, Nichtdiskriminierung,
Teilhabe, Respekt vor der Unterschiedlichkeit, Chancengleichheit,
Barrierefreiheit und der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
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13.
Frage:
Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, die UN-Konvention für
die Rechte behinderter Menschen im Rahmen der Novellierung des Hessischen
Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) in Landesrecht zu übernehmen?
(lesen Sie den Standpunkt
des CBF Hessen)
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CDU:
Mit der Bestellung des Beauftragten der Hessischen Landesregierung
für behinderte Menschen steht über kommunale Grenzen hinweg
ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, der bei der Ernennung
von Behindertenbeauftragten oder der Gründung von Behindertenbeiräten
auf kommunaler Ebene mit seinem Büro beratend tätig werden
kann. Als Beispiel für eine landesweites Netzwerke für behinderte
Menschen bietet das Hessische Netzwerk behinderter Frauen, das in
Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Autonomie Behinderter,
fab e.V. durch das Hessische Sozialministerium finanziert wird., ebenfalls
Hilfestellungen in Form von Beratung. Wie bereits in der Antwort zu
Frage 11 ausgeführt, berät der Landesbehindertenbeirat die
kommunalen Gebietskörperschaften in Angelegenheiten der Behindertenpolitik.
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SPD:
Ein Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
ist immer ein wichtiger Ratgeber und Mahner in der Kommune, weil er
die Aufmerksamkeit auf die besonderen Probleme richtet und ihre Berücksichtigung
einfordert. Daher unter-stützen wir die Einrichtung solcher Beauftragter
und werden prüfen, inwieweit eine verbindliche Einrichtung sinnvoll
ist.
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Bündnis
90/Die Grünen:
Wir wollen die Hessische Gemeindeordnung dahingehend ändern,
dass in den Kommunen Behindertenräte oder Behindertenbeauftragte
wirken werden, für Gemeinden und Städte unter 50 000 Einwohnern
als Kann-Vorschrift, für Städte über 50 000 Einwohner
als Soll-Vorschrift.
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FDP:
Diese Entscheidung hat jede Kommune in Absprache mit Bürgerinnen
und Bürgern selber zu treffen. Sie ist eine klassische Aufgabe
der kommunalen Selbstverwaltung. Sollten Ihnen Fälle bekannt
sein, in denen Kommunen sich der Gründung von Behindertenbeiräten
verweigern, teilen sie uns das bitte mit.
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Die
Linke:
Die Ernennung von Behindertenbauftragten und -Räten in hessischen
Städten und Gemeinden und Landkreisen ist nach Meinung der LINKEN
ein wichtiger Beitrag zur Förderung des selbstbestimmten Lebens
von Menschen mit Behinderung. Denn gerade vor Ort fallen viele Entscheidungen,
die für die Barrierefreiheit für behinderte Menschen wichtig
sind: Der Behindertenbeirat sollte vor jeder Beschlussfassung der
Vertretungskörperschaft, die die Lebenssituation behinderter
Menschen betrifft, angehört werden mit dem Recht, an die Vertretungskörperschaft
Anträge zu stellen. DIE LINKE steuert in Hessen den Abbau von
Barrieren in den Köpfen, in den hessischen Gesetzen und im Alltag
an. Gefordert sind hierbei Bund, Länder und Kommunen, Unternehmen
und Institutionen - letztlich alle Bereiche der Gesellschaft.
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