Fragebogen des CBF Hessen zur Neuwahl des Hessischen

Landtags - dreizehn Fragen, die unter den Nägeln brennen


Am 18. Januar 2009 sind rund 4,37 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Hessen zur Wahl eines neuen Landtags aufgerufen. Nachdem es der programmatischen Mehrheit im 17. Hessischen Landtag nicht gelungen ist eine Minderheitsregierung zu bilden, erfolgte am 19. November 2008 die Auflösung des erst knapp zehn Monate zuvor gewählten Parlamentes.

Wie bereits im Vorjahr, hat die Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Clubs Behinderter und Ihrer Freunde (CBF Hessen) die fünf im Landtag vertretenen Parteien zu ihren behindertenpolitischen Standpunkten befragt. Behinderten Menschen und ihren Freunden soll damit eine Wahlhilfe gegeben werden, denn gegen ihre Interessen kann in Hessen keine Partei regieren. Zusammen mit ihren Freunden und ihren Angehörigen stellen die Menschen mit Behinderungen in Hessen faktisch eine 40-Prozent-Partei dar. Das ist weit mehr als nur ein Zünglein an der Waage. Lesen Sie anbei die dreizehn Fragen des CBF Hessen sowie die Antworten der Parteien.

(Für den Fragebogen als PDF-Dokument klicken Sie bitte HIER)

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1. Frage:
Wie soll das Land Hessen dafür sorgen, dass behinderte Menschen ihre Assistenz auch mit ins Krankenhaus nehmen können, um dort im Krankheitsfall ausreichend versorgt zu sein, weil der Assistenzbedarf in den Krankenhäusern im Allgemeinen nicht sichergestellt werden kann?
(lesen Sie den Standpunkt des CBF Hessen)

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CDU:
Das Krankenhausrecht und auch die personelle Ausstattung in den hessischen Krankenhäusern gehen grundsätzlich davon aus, dass den in den hessischen Krankenhäusern stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten eine ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Pflege und Betreuung zuteil wird. Dies gilt auch für behinderte Patientinnen und Patienten. Das Hessische Krankenhausgesetz sieht unter dem Gesichtspunkt der sozialen Betreuung in § 6 ABS. 3 Satz 1 lediglich für behinderte und seelisch gefährdete Kinder vor, dass das Krankenhaus die Mitaufnahme einer Bezugsperson zu sozial vertretbaren Tagessätzen zu gewährleisten hat. Ob darüber hinaus auch erwachsenen Behinderten die Betreuung durch eine private Begleitung oder sonstige Assistenz ermöglicht wird, sollte der Organisationshoheit des Krankenhausträgers
überlassen bleiben.

 

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SPD:
Dieser Punkt ist keine Zuständigkeit des Landes, sondern fällt unter das Bundesrecht. Eigentlich müssten die Krankenhäuser alles leisten können, wir sehen allerdings auch das Problem, dass die Krankenhäuser unter hohem Druck stehen und unter Umständen Personalprobleme haben. Von Landesseite können wir das Problem aber nicht lösen.

 

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Bündnis 90/Die Grünen:
Das Land hat bezüglich der Frage der Versorgung von behinderten Menschen wenig Einwirkungsmöglichkeiten, da die Regelungen über die Hilfen für behinderte Menschen nach dem SGB IX, dem SGB XII und dem SGB V ausschließlich in Bundeskompetenz liegen. Wir werden versuchen, über den Bundesrat und über die Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser zu erreichen, dass die Assistenz auch während eines Krankenhausaufenthalts gewährleistet ist.

 

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FDP:
Behinderte Menschen haben nach $ 11 Abs. 3 SGB V einen Anspruch darauf, ihre Assistenz mit ins Krankenhaus zu nehmen um dort im Krankheitsfall ausreichend versorgt zu sein. Jedoch ist nach unserer Auffassung im Einzelfall zu klären, ob dies tatsächlich medizinisch notwendig und dem Heilungserfolg zuträglich ist.

 

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Die Linke:
Spitzenkandidat Willi van Ooyen: "Ich kenne die Situation, wenn Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern medizinisch versorgt werden sollen und das Personal dort mit der Aufgabenstellung - besonders bei der Betreuung von Menschen mit einer geistigen Behinderung - völlig überfordert ist. Für die Betreuung in Krankenhäusern ist eine umfassende Assistenz erforderlich, die auch über die Eingliederungshilfe finanziert werden muss."

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2. Frage:
Wie soll nach Auffassung ihrer Partei gewährleistet werden, dass der Assistenzbedarf behinderter Menschen in Hessen im Rahmen persönlicher Budgets nach dem persönlichen Bedarf und nicht nach begrenzten Deckelungsbeiträgen finanziert wird?
(lesen Sie den Standpunkt des CBF Hessen)

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CDU:
Persönliche Budgets gemäß § 17 SGB IX in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des §17 Abs. 2-4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung BudgetV) vom 27. Mai 2004 stellen eine andere Form der Leistungsgewährung (als Geldleistung) anstatt einer Sachleistung dar. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue Leistungsart. Persönliche Budgets werden gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgt.
Im Zusammenhang mit der Verwendung Persönlicher Budgets für Menschen mit Behinderungen wird insbesondere durch den Verband der Lebenshilfe für Menschen mit einer geistigenBehinderung gefordert, dass eine Budgetassistenz behinderte Menschen bei der Verwendung und Verwaltung des Persönlichen Budgets unterstützt. Gemäß § 17 Abs. 4 SGB IX soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten. Damit ist klargestellt, dass eine möglicherweise erforderliche Budgetassistenz Bestandteil des Persönlichen Budgets selbst ist und nicht zusätzlich zu den erforderlichen Unterstützungs- und Hilfeleistungen Kosten für die Budgetassistenz anfallen dürfen.

 

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SPD:
Das ist ebenfalls keine Landeszuständigkeit. Wir erlauben uns, darauf hinzuweisen, dass es gerade der Kerngedanke eines persönlichen Budgets ist, einen festen Betrag zu haben und nicht einen individuell festgelegten Bedarf zu ermitteln.

 

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Bündnis 90/Die Grünen:
Auch hier sind die Rechtsgrundlagen auf Bundesebene geregelt. Unstreitig ist, dass viele behinderte Menschen Assistenzen brauchen um mit ihrem Alltagsleben gut zu recht zu kommen. Deshalb werden wir uns auf Landesebene dafür einsetzen, dass die Leistungsträger in Hessen die Umsetzung des Persönlichen Budgets an dem tatsächlichen Bedarf der Menschen orientieren. Dazu gehört auch, den individuellen Assistenzbedarf im Rahmen des Persönlichen Budgets zu berücksichtigen.

 

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FDP:
Der am 1. Januar 2008 in Kraft tretende Rechtsanspruch auf persönliche Budget muss mach Auffassung der hessischen Liberalen passgenau am jeweiligen Bedarf ausgerichtet sein. Gegenwärtig läuft eine Modellphase in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Groß-Gerau, an der rund 100 Leistungsnehmer beteiligt sind. Nach liberaler Einschätzung haben in der Regel körperbehinderter Menschen kein Problem, ihr persönliches Budget zu verwalten, wobei bei Menschen mit geistigen Behinderungen bzw. anderen Krankheitsbildern in vielen Fällen einer Budgetassistenz bedürfen. Diese Budgetassistenz muss nach derzeitiger Auffassung noch aus dem persönlichen Budget bestritten werden, da diese nicht separat vergütet wird. Ob hier unter Umständen noch weiterer Regelungsbedarf besteht ist nicht abschließend zu beantworten und muss außerdem auf Bundesebene geregelt werden.

 

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Die Linke:
Die Einführung der "Fachleistungsstunden" in der ambulanten Behindertenhilfe ist der bisherige Höhepunkt in der Bürokratisierung der persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Die Entwicklung hin zur "Grundversorgung" erinnert immer mehr an die Finanzierung der "21 Verrichtungen in der Pflegeversicherung". Die umfassende Ermöglichung der partizipativen Beteiligung am gesellschaftlichen Leben gerät immer mehr ins Hintertreffen. Wir wollen durch unser Engagement im hessischen Landtag mithelfen, dass durch einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik den Bedürfnissen der betroffenen Menschen durch finanzielle und personelle Unterstützung endlich Rechnung getragen wird.

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3. Frage:
Welcher landespolitischer Beitrag kann es ermöglichen, dass alle Bahnhöfe und Haltestationen in Hessen zeitnah barrierefrei zugänglich gemacht werden?
(lesen Sie den Standpunkt des CBF Hessen)

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CDU:
Die CDU-geführte Landesregierung will die bisherige Praxis, im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung für den Bau barrierefreier Bahnhöfe, Stationen und Halteanlagen Zuwendungen zu gewähren, fortsetzen. Insbesondere der Modernisierung von Bahnhöfen räumen wir eine hohe Priorität ein. Bereits in den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Einrichtungen zu barrierefreien Anlagen mit den zu Verfügung stehenden Fördermitteln für Verkehrsinfrastrukturprojekte (GVFG- Kompensationsmittel, FAG, PLUS-X, GVFG-Bundesmittel) umgestaltet. Die große Anzahl der Bahnhöfe, Stationen und Haltestelleanlagen in Hessen lässt jedoch auch in den kommenden Jahren nur eine schrittweise Umgestaltung. Bereits seit 1998 verlangt Hessen bei der Beantragung von Zuwendungen eine Erklärung der zuständigen Behindertenvertretung über die barrierefreie Gestaltung der Planung. Behindertenvertreter werden somit frühzeitig in die Planungsprozesse eingebunden. Das Land Hessen hält auch nach den Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes an dieser Regelung fest. Die CDU-geführte Landesregierung beabsichtigt kurzfristig mit der DB Station & Service AG und den hessischen Verkehrsverbünden eine Zielvereinbarung zur Harmonisierung der Bahnsteighöhen abzuschließen. Ein Konzept hierzu wurde bereits erarbeitet und befindet sich in der Endabstimmung. Ziel ist es, nach und nach alle Stationen einer Strecke auf eine einheitliche Bahnsteighöhe auszubauen und den Fahrzeugeinsatz darauf abzustimmen. Zur Umsetzung der barrierefreien Gestaltung bedarf es der Kooperation und des Engagements aller beteiligten Partner - neben der DB AG und dem jeweiligen Verkehrsbund insbesondere auch der Kommune, in der die Station liegt.

Strategische und planerische Vorgaben für die barrierefreie Gestaltung müssen in den Nahrverkehrsplänen, die eigenverantwortlich durch die ÖPNV-Aufgabenträger erarbeitet werden, erfolgen. Die CDU-geführte Landesregierung hat im Rahmen der Begleitung durch die technische Fachbehörde von Beginn an darauf geeinigt, dass bei jeder Aufstellung und Fortschreibung der Nahverkehrspläne die Behindertenvertretungen frühzeitig in die Aufstellungsphase mit einbezogen werden. Diese seit 2002 auch nach PBefG geforderte Praxis scheitert nur dort, wo auf Ebene der Aufgabenträger (Städte, Kreise) noch keine Behindertenvertretungen bestehen.

 

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SPD:
Dies fällt ebenfalls nicht unter die Landeszuständigkeit. Verantwortlich ist die Deutsche Bahn, ggf. auch die Kommunen, die zum Teil Bahnhöfe und Haltestationen gekauft haben. Hier gäbe es eine Einflussmöglichkeit, wenn das Hessische Gleichstellungsgesetz so wie von der SPD gefordert auch verbindlich auf die Kommunen ausgedehnt wird. Dies hat die allein regierende CDU mit dem Hinweis auf Konnexitätsprobleme abgelehnt. U.E. ist der Hinweis auf die Konnexität hier aber Fehl am Platze.

 

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Bündnis 90/Die Grünen:
Mobilität ist für alle Menschen wichtig. Behinderte Menschen stoßen jedoch beim Öffentlichen Personennahverkehr immer noch auf große Barrieren. Wir hatten das Thema Barrierefreiheit im ÖPNV bereits im Jahr 2004 aufgegriffen. In unserem damaligen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Drucksache 16/1746) hatten wir zur Herstellung der Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr Vorschläge vorgelegt, die von der CDU Regierungsmehrheit leider nicht übernommen wurden. Unter anderem sollte nach unseren Vorstellungen im ÖPNV-Gesetz der Grundsatz auf Barrierefreiheit verankert werden. Weiterhin sollte im Gesetz festgeschrieben werden, dass soweit die baulichen Anlagen noch nicht barrierefrei sind, sie schrittweise nach den anerkannten Regeln der Technik möglichst barrierefrei umgestaltet werden. Und nach einer Übergangsfrist soll im ÖPNV-Gesetz festgelegt werden, dass dann nur noch Fahrzeuge die barrierefrei zugänglich und nutzbar sind im öffentlichen Personennahverkehr erstmals in Betrieb genommen werden dürfen.

Um langfristig die Herstellung der Barrierefreiheit zu gewährleisten, soll unseren Vorstellungen nach in den Nahverkehrsplänen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit aufgenommen werden. Insbesondere soll dargelegt werden, wie, wann und mit welchen Schritten die Umgestaltung der Verkehrsinfrastruktur barrierefrei gestaltet werden soll, bei welchen Linien der Einsatz barrierefreier Fahrzeuge vorgeschrieben werden soll und wie bei einem taktgebundenen Einsatz der Fahrzeuge eine ausreichende Bedienung mit barrierefreien Fahrzeugen ermöglicht werden soll. Bei der Erstellung des Nahverkehrsplanes sind die Behindertenbeauftragten, Behindertenbeiräte oder Behindertenverbände der betroffenen Gebietskörperschaften in geeigneter Weise zu beteiligen.

Die Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV ist zwar nicht von heute auf morgen zu erreichen, dennoch kann die Umsetzung der Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr in Hessen mit unseren Vorschlägen schrittweise erfolgen. Im Koalitionsvertrag mit der SPD hatten wir vereinbart, dass hessische Behindertengleichstellungsgesetz zu novellieren. Uns ist besonders wichtig, dass die Regelungen zur Barrierefreiheit auf Landesebene auch auf die kommunale Ebene übertragen werden. Wir wollen in der nächsten Wahlperiode an diesem Vorhaben festhalten.

 

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FDP:
Grundsätzlich hält die FDP an dem 1999 aufgelegten Programm "Step" (Stationsentwicklungsprogramm) fest, das vorsieht Bahnhöfe Zug um Zug barrierefrei und behindertengerecht umzubauen. Finanziell war vorgesehen, dass die Kommunen jeweils kofinanzieren müssen, wobei der Löwenanteil des Landes bei 75-85% gelegen hat. Dies ist eine relativ hohe Summe, bei der es abzuwarten bleibt, ob sie weiterhin in dieser Form zur Verfügung gestellt werden kann. Wenn es irgendwie finanzierbar und darstellbar ist, wird die FDP daran aber festhalten.

 

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Die Linke:
Zunächst sollten wir unsere Anstrengungen gemeinsam verstärken, dass die Privatisierung der Bahn verhindert wird, weil es bei einer privaten Bahn noch schwieriger sein wird, den Interessen der Menschen, die die Bahn nutzen, gerecht zu werden. Die Anpassung der Bahnstationen an die Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzer zeigt, dass es genügend Arbeit gibt, die geleistet werden muss. Der Kampf für Barrierefreiheit ist ein gutes Beispiel dafür, was mit einem umfassenden Landesinvestitionsprogramm und besonders dort, wo Kommunen verantwortlich sind, mit öffentlich geförderter Beschäftigung innovativ und konkret geleistet werden könnte.

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4. Frage:
Was soll das Land Hessen tun, damit alle Züge der Deutschen Bahn und der anderen Bahnbetreiber barrierefrei nutzbar gemacht werden?
(lesen Sie den Standpunkt des CBF Hessen)

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CDU:
Das Land hat mittelbar nur Einfluss auf die im SPNV eingesetzten Züge. Für die eigenwirtschaftlichen Züge des Fernverkehrs gelten allein die Vorgaben des nach § 2 Abs. 3 EBO aufzustellenden Programms zur Barrierefreiheit.

Im SPNV berücksichtigen alle in den letzten 12 Jahren neu beschaffenen oder modernisierten Fahrzeuge grundsätzliche Anforderungen der Barrierefreiheit. Dies gilt gleichermaßen für die mit Landesförderung von der DB AG, von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und für die vom RMV beschaffte Fahrzeuge. Nach dem Wettbewerbskonzept des Landes sind darüber hinaus alle Verkehrsleistungen des SPNV bis 2014 im Wettbewerb neu zu vergeben. Dabei wird durch die Verkehrsverbünde der Einsatz barrierefrei gestalteter Fahrzeuge zwingend gefordert. Diese Praxis ist zielführend und nach unserer Auffassung der einzig mögliche Weg, sicherzustellen, dass in absehbarer Zeit im SPNV in Hessen nur noch barrierefrei gestaltete Fahrzeuge zum Einsatz kommen.

Allerdings bleibt die barrierefreie Reisekette auch bei Ausrüstung der Fahrzeuge mit Einstiegshilfen (Rampen oder Hublifte) dort unterbrochen, wo die Bahnsteige nicht barrierefrei zugänglich sind (s. hierzu Antwort auf Frage 5).

 

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SPD:
Das Land Hessen hat keine verbindliche Möglichkeit, Einfluss auf die Deutsche Bahn zu nehmen.

 

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Bündnis 90/Die Grünen:
Verweis zur Antwort zur 3.Frage.

 

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FDP:
Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine tatsächliche Teilhabe. Menschen mit Behinderung müssen alle öffentlichen Gebäude, Verkehrsmittel und Kommunikationseinrichtungen weitgehend unabhängig von fremder Hilfe benutzen können.

 

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Die Linke:
Solange die Bahn der Kontrolle des Bundes unterliegt, sollte bei Investitionen festgehalten werden, dass nur noch barrierefreie Wagen gebaut und angeschafft werden. Das Land Hessen kann sich dafür im Bundesrat stark machen. Bei anstehenden Vergaben von Teilstrecken an andere Bahnbetreiber müsste dieses Kriterium immer entscheidend sein.

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5. Frage:
Wann und durch welche Maßnahmen werden in Hessen alle Busse und Bahnen sowie alle Haltestellen in den Städten und auf dem Land barrierefrei benutzbar sein?
(lesen Sie den Standpunkt des CBF Hessen)

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CDU:
Hinsichtlich der Nahverkehrszüge verwiesen wir auf die Antwort zu Frage 4. Wir gehen davon aus, dass ab dem Fahrplanwechsel Ende 2014 in Hessen nur noch barrierefrei gestaltete Züge zum Einsatz kommen werden.

Hinsichtlich der Busse verweisen wir auf die in der Antwort zu Frage 3 dargestellte Begleitung der Nahverkehrspläne durch das Land. Im Regionalbusverkehr ist durch die Vorgaben der Verkehrsverbünde sichergestellt, dass für alle bis zum Betriebsstart Ende 2010 neu zu konzessionierenden Linienverkehre in den Ausschreibungsunterlagen und Anforderungskatalogen für eigenwirtschaftliche Verkehre barrierefrei zugängliche Busse zur Umsetzung der Anforderungen des § 4 Abs. 6 ÖPNVG gefordert werden. Bereits jetzt werden auf den ausgeschriebenen Linien im Regelbetrieb ausschließlich Niederflurfahrzeuge eingesetzt. Vorgaben für die lokalen Busverkehre erfolgen allein durch die kommunalen Aufgabenträger ohne unmittelbare Einflussmöglichkeit des Landes. Allerdings werden insbesondere in den Städten schon seit Jahren nahezu ausschließlich Niederflutfahrzeuge beschafft, so dass immer weniger hochflurige Busse zum Einsatz kommen. Der Umbau der Haltestellen ist dagegen wesentlich aufwendiger und flächendeckend nur langfristig zu erwarten. Das Land ist hierbei ausschließlich in der Rolle des Zuwendungsgebers. Die Initiative zum Umbau der Haltestellen muss von den Städten und Gemeinden, von Verkehrsunternehmen oder den Aufgabenträgern kommen. Die Durchführung der Maßnahmen obliegt den Eigentümern, in der Regel den Verkehrsunternehmen oder kommunalen Gebietskörperschaften. Dementsprechend ist es uns nicht möglich, einen konkreten Zeithorizont zu nennen.

 

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SPD:
Zum einen gilt auch hier, dass wir den Geltungsbereich des Hessischen Gleichstellungsgesetzes auf die Kommunen ausdehnen wollen. Damit wäre ein Teil der Barrierefreiheit gewährleistet. Zum anderen würden wir in Regierungsverantwortung nur noch Zuschüsse gewähren, wenn barrierefreie Busse angeschafft werden.

 

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Bündnis 90/Die Grünen:
Verweis zur Antwort zur 3.Frage.

 

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FDP:
Durch den sukzessiven Austausch von Alt- gegen Neufahrzeuge und der Tatsache, dass es kaum noch andere Busse als Niederflur-Busse auf dem entsprechenden Markt zu kaufen gibt, beurteilt die FDP zumindest in dieser Hinsicht die Entwicklung positiv. Ein weiteres probates Mittel, um insbesondere bei Bussen und Bahnen eine zügige Barrierefreiheit anzuvisieren, sind die Ausschreibungen. Durch den von der FDP stets gewollten und auch forcierten Wettbewerb im ÖPNV, ist die Ausschreibung ein Kriterium das auf den barrierefrei Zugang bzw. behindertengerechte Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln erheblichen Einfluss hat. Nur wer diesen Anforderungen als Anbieter gerecht wird erhält auch den Zuschlag. Wenn dies Bedingung für die jeweiligen Streckenausschreibungen ist, ist es absehbar wann tatsächlich alle im öffentlichen Personenverkehr eingesetzten Busse barrierefrei benutzbar sein werden.

 

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Die Linke:
Bei der Vergabe neuer Linien bzw. bei Neuausschreibungen, die im ÖPNV in allen Regionen vorgenommen werden, sollte das Kriterium der Barrierefreiheit oberste Priorität erhalten. Auch hier könnte ein qualifizierendes Beschäftigungsfeld angedacht und über Landesmittel finanziert werden.

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6. Frage:
Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, dass alle ergänzenden Behindertenfahrdienste über ein hessisches Verbundsystem finanziert werden müssen, damit sie von Menschen mit Behinderungen über die Grenzen der Kommunen hinaus benutzt werden können?
(lesen Sie den Standpunkt des CBF Hessen)

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CDU:
Fahrdienste sind kommunale Aufgaben. Ein Verbundsystem würde die Einigung (inkl. finanzieller Ausgleichsmasse) der Kommunen erfordern. Diese Selbstverwaltungsangelegenheit entzieht sich der Landesregelungsbefugnis. Im Vordergrund muss allerdings die Frage stehen, ob das Vorhalten eines übergreifenden Dienstes auf Grund möglicher Inanspruchnahme überhaupt gerechtfertigt wäre, denn diese Fahrdienste greifen nur dann, wenn öffentliche Verkehrsmittel in Folge der Behinderung nicht mehr in Anspruch genommen werden können, die Fahrten aber innerhalb der Kommune erforderlich sind (z.B. Arztbesuche o.ä.).

 

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SPD:
Die Idee ist sehr gut und kann mittelfristig auch umgesetzt werden.

 

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Bündnis 90/Die Grünen:
Die örtlichen Behindertenfahrdienste werden als Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII verstanden. Es ist eine kommunale Aufgabe dafür zu sorgen, einen Verbund wechselseitiger Anerkennung von Fahrdiensten zu vereinbaren. Wir werden entsprechende Initiativen unterstützen.

 

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FDP:
Auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Hessen, sieht die FDP, dass noch erhebliche Anstrengungen im Hinblick auf mobilitätseingeschränkte Personen zu leisten ist. Nicht nur Behinderten, sondern auch älter werdenden Menschen, die einen Anspruch darauf haben werden mobil zu bleiben, muss der öffentliche Personennahverkehr eine adäquate Antwort bieten. Wir sehen deshalb auch nicht so sehr den Schwerpunkt alleine auf einem hessischen Verbundsystem für Behindertenfahrten, sondern würden diesen Begriff gerne weitergefasst sehen, nämlich auf mobilitätseingeschränkte Personen. Was die Frage der Finanzierung angeht, so sollte hierüber noch vertiefende Gespräche geführt werden.

 

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Die Linke:
Wir treten in erster Linie für den umfassenden Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs ein; dies aus sozialen und ökologischen Gesichtspunkten. Dazu könnte über einen "Hessenpass" eine Finanzierung über den "kommunalen Tellerrand" hinaus realisiert werden.

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7. Frage:
Womit will Ihre Partei wirksam dafür sorgen, dass in Hessen alle Kinderspielplätze, Kinderhorte, sowie alle anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind?
(lesen Sie den Standpunkt des CBF Hessen)

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CDU:
Die barrierefreie Nutzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Hessen ist eine Aufgabe der gesamten Landesregierung. Für dieses Anliegen gilt es sowohl im Bereich der Bewusstseinsbildung zu werben als auch gesetzlich flankierende Maßnahmen zu ergreifen. In Broschüren, Tagungen und Internet-Auftritten wird auf diese Thematik hingewiesen. Als rechtliche Vorgabe legt die Hessische Bauordnung in § 46 das barrierefreie Bauen für die Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens sowie der Sport- und Freizeitstätten fest. Darüber hinaus achtet das Hessische Sozialministerium bei der Investitionsförderung von Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe auf die Barrierefreiheit.

 

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SPD:
Auch hier gilt, sobald das Hessische Gleichstellungsgesetz auch für die Kommunen verbindlich wird, ist das kein Problem mehr.

 

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Bündnis 90/Die Grünen:
Ein barrierefreier Zugang für alle Angebot der Kinder- und Jugendhilfe ist die grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass behinderte Kinder nicht benachteiligt sondern individuell gefördert und gestärkt werden. Aus diesem Grund haben wir während der Beratungen zum neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch vorgeschlagen, dass nur solche Angebote durch Landesmittel gefördert werden dürfen, die barrierefrei gemäß dem Hessischen Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen angeboten werden. Dieser Vorschlag wurde von der CDU Regierungsmehrheit abgelehnt.

Wir wollen, dass behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern aufwachsen und in Kindertagesstätten und Schulen gemeinsam lernen. Deshalb wollen wir auch die Integration von behinderten Kindern in Kindertagsstätten und Regelschulen stärker als bisher fördern. Dazu gehört auch, die Frühförderung bedarfsgerecht zu gestalten. Die bereits für behinderte Kindergartenkinder bestehende Integrationsleistung nach der Integrationsvereinbarung soll künftig auch für behinderte Kinder unter drei Jahren gelten.

Das Ziel, dass die Barrierefreheit auch für behinderte Kinder und Jugendliche gilt, werden wir in der nächsten Legislatur weiter verfolgen.

 

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FDP:
Die erfolgreichste Politik für Menschen mit Behinderung ist die, die drohende Behinderungen zu vermeiden hilft oder durch geeignete therapeutische und pädagogische Maßnahmen die Einschränkungen durch Behinderungen minimiert. Deshalb setzen wir Liberale uns besonders für die Optimierung der Frühforderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher ein.

Das Miteinander von behinderten und nicht behinderten Menschen muss frühzeitig selbstverständlich sein. Die FDP setzt sich daher für integrative Konzepte in Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Freizeit- und Bildungseinrichtungen ein. Dabei sind die so genannten lntegrationsplätze in Kindergärten grundsätzlich als positiv zu bewerten. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass Integration nicht um jeden Preis geschehen darf. Es muss weiterhin die Möglichkeit geben, bei Bedarf Kinder mit Behinderungen in besonders qualifizierten Einrichtungen unterbringen zu können.

Die FDP ist der Ansicht, dass auf kommunaler Ebene schon viel im Bereich Barrierefreiheit geschehen ist. Wir fordern, dass auf Landesebene Best-Practice-Beispiele veröffentlicht werden, die als Vorbilder für die kommunale Ebene dienen.

 

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Die Linke:
Neben der Kontrolle, die über die Finanzierung bei Investitionen durch das Land Hessen erfolgen muss, sollte das Hessische Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen auch auf kommunaler Ebene voll umgesetzt werden. Dann wären die Kommunen zur behindertengerechten Gestaltung gezwungen, um die Ausgrenzung von Kindern mit Behinderungen zu beenden.

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8. Frage:
Was will Ihre Partei tun, um allen behinderten Kindern in Hessen endlich gemäß dem internationalen Standard den gemeinsamen Unterricht in Regelschulen zu ermöglichen? Die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen fordert einen gemeinsamen Unterricht, wo die Eltern dies wünschen.
(lesen Sie den Standpunkt des CBF Hessen)

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CDU:
In Hessen besteht die Möglichkeit für Eltern, bei vorliegendem sonderpädagogischem Förderbedarf zwischen dem schulischen Angebot "gemeinsamer Unterricht" in einer allgemeinen Schule und dem Angebot einer Förderschule zu wählen. Grundsätzlich muss sich die Entscheidung, wie ein behindertes Kind beschult wird, immer am Wohl des jeweiligen Kindes orientieren. Dazu gilt es jeweils individuell festzustellen, wie ein Kind optimal gefördert werden kann. Es ist unser klares Ziel, dass zunehmend mehr Schüler mit erhöhtem Förderbedarf an allgemeinen Schulen verbleiben, und daran arbeiten wir erfolgreich: Das zeigt sich auch daran, dass im Schuljahr 2005/2006 nur 4,1 Prozent aller hessischen Schüler eine Förderschule besucht haben, gegenüber 4,8 Prozent bundesweit. Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern hat in Hessen zugenommen. Hat es 1999/2000 insgesamt 1.318 Klassen mit gemeinsamem Unterricht gegeben, waren es 2005/2006 1.774. Das Land hat die Zahl der sonderpädagogischen Beratungsund Förderzentren von 36 (1998) auf 114 (2007/08) ausgeweitet, deren Förderschullehrkräfte Schülerinnen und Schüler in Schwierigkeiten (Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf) an allgemeinen Schulen unterstützen, um zu erreichen, dass diese an ihrem angestammten Lernplatz "allgemeine Schule" verbleiben können und eine Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs vermieden werden kann. Im letzten und dem laufenden Schuljahr sowie im kommenden Schuljahr 2008/2009 stehen für eine Dezentrale Erziehungshilfe darüber hinaus 105 zusätzliche Lehrerstellen zur präventiven Arbeit mit verhaltensschwierigen Schülerinnen und Schülern in den allgemeinen Schulen zur Verfügung. Hierzu wird eine aufsuchende Förderpädagogik durchgeführt, in deren Zusammenhang Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und die Lehrkräfte in der allgemeinen Schule Beratung und Unterstützung finden. Allerdings ist auch zu unterstreichen, dass manche Kinder und Jugendliche - je nach individueller Fördersituation - auf einer spezifischen Förderschule immer noch am besten gefördert werden können.

 

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SPD:
Es ist in unserem Programm verankert, dass wir den gemeinsamen Unterricht für alle Kinder in der Regelschule wollen, natürlich nur dann, wenn die Eltern dies auch wünschen.

 

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Bündnis 90/Die Grünen:
In Hessen wurde die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer für den gemeinsamen Unterricht von 552 Stellen auf 520 im Schuljahr 2008/2009 gekürzt. Wir haben immer kritisiert, dass zu wenig Lehrer für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern vorgesehen sind. Wir werden den gemeinsamen Unterricht an allen Schulen durch zusätzliches Personal deutlich ausweiten und somit sicherstellen können, dass alle behinderten Kinder, deren Eltern einen gemeinsamen Unterricht an einer Regelschule für ihr Kind wünschen, ihn wahrnehmen können. Damit die Integration in der Schule gewährleistet wird, werden wir Eltern dabei unterstützen, dass bestehende Ansprüche auf Integrationsassistenzen auch umgesetzt werden können.

 

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FDP:
Für die FDP gilt bei der Forderung behinderter Kinder der Leitsatz: Gemeinsam lernen so viel wie möglich, getrennte Förderung so viel wie nötig. Die Wahl der geeigneten Unterrichtsform soll sich demzufolge ausschließlich am Wohl des Kindes orientieren. Es müssen aber auch die jeweiligen räumlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen für die geeignete Forderung vor Ort berücksichtigt werden. Insbesondere setzt sich die FDP für den Ausbau von Regel- und Förderschulen unter einem Dach und für die verstärkte Einrichtung von Förderschulklassen an Regelschulen ein, da die Vorteile beider Fördervarianten so am besten verwirklicht werden können.

 

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Die Linke:
Gemeinsam mit Eltern und Lehrern fordern wir den GU umfassend als ein Normalangebot auszuweiten. Im Zuge der Einrichtung der Gemeinschaftsschule als Regelschule sollten die Selektionen in Sonderschulen beendet werden. Wir wollen, dass Schüler länger miteinander und voneinander lernen. Der "Haushaltsvorbehalt" für den GU muss endlich aufgehoben werden.

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9. Frage:
Bis wann und auf welchem Weg sollen nach Ansicht Ihrer Partei alle Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Hessen barrierefrei zugänglich und personell bedarfsgerecht ausgestattet sein?
(lesen Sie den Standpunkt des CBF Hessen)

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CDU:
Mit dem auf Initiative der CDU-geführten Landesregierung in das Parlament eingebrachten und am 21.12.2004 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz ist Hessen bei der Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Bereichen einen großen Schritt voran gekommen. Besonderheiten des Gesetzes sind, dass das allgemeine Benachteiligungsverbot, die Barrierefreiheit, das Bereitstellen von Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren, insbesondere auch Gebärdensprachdolmetscher sowie die Verpflichtung, Belange von Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen, als gesetzliche Zielvorgaben normiert wurden. Das Gesetz gilt im Übrigen auch für alle Behörden des Landes Hessen. Neu ist auch, dass alle öffentlichen Einrichtungen zur Erziehung und Bildung die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung am Leben der Gesellschaft fördern und ihnen gemeinsame Lern- und Lebensfelder bieten. Für die viele Ihrer Fragen betreffende Barrierefreiheit sei deshalb insbesondere auf § 3 des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Die in diesem Zusammenhang möglichen Zielvereinbarungen werden zwischen den Kommunen und den Sozialverbänden ausgehandelt.
Das landespolitische Handeln richtet sich in erster Linie auf die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen. Die Ausgestaltung vieler konkreter Bereiche liegt hingegen in der Selbstverwaltungshoheit der Kommunen, in die das Land von Verfassung wegen nicht eingreifen darf. Mit dem Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz haben wir die Rahmenbedingungen erheblich verbessert.

 

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SPD:
Dies hängt davon ab, dass das Hessische Gleichstellungsgesetz auch für die Kommunen gilt. Dies würden wir in Regierungsverantwortung sicherstellen, danach ist allerdings sicher mit einer gewissen Übergangszeit zu rechnen, damit die entsprechenden baulichen Maßnahmen erledigt werden können.

 

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Bündnis 90/Die Grünen:
Der räumliche Umbau an Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung geht nur mit den Kommunen zusammen, da sie als Schulträger für die räumliche Ausstattung zuständig sind. Wir wollen als kurzfristiges Ziel erreichen, dass in jeder Region mindestens eine Schule jeder Schulform barrierefrei ist. Da wir das Behindertengleichstellungsgesetz mit dem Ziel novellieren werden, die Regelungen zur Barrierefreiheit auf Landesebene auch auf die kommunale Ebene zu übertragen, werden wir die vollständige Barrierefreiheit schrittweise erreichen können.

 

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FDP:
Entsprechend ihrer Förderung eines verstärkten Ausbaus von Förder- und Regelschulen unter einem Dach sowie der Einrichtung von Förderschulklassen an Regelschulen, setzt sich die FDP für die Barrierefreiheit und bedarfsgerechte Ausstattung dieser Schulen ein. Grundsätzlich muss sich die Barrierefreiheit der Bildungseinrichtungen, vor allem bei Neubauten, kontinuierlich fortentwickeln.

 

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Die Linke:
Da die Schulträgerschaft in der Regel kommunal geregelt ist, muss das Hessische Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen auf kommunaler Ebene voll durchgesetzt werden.

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10. Frage:
Was tut Ihre Partei für die wirksame Verbesserung bei der Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in der hessischen Wirtschaft sowie den öffentlichen Arbeitgebern?
(lesen Sie den Standpunkt des CBF Hessen)

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CDU:
Die Bereitstellung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wird durch Programme wie z.B. Hessisches Schwerbehindertenprogramm, JOB 4000, Unterstützte Beschäftigung, gefördert. Der LWV kann darüber hinaus für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben (d.h. Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz ist schon vorhanden) Prämien und andere Hilfen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gewähren. Grundsätzlich muss aber gesagt werden, dass die Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung ureigenste Aufgabe der BA ist ($ 10a SGB IX), d.h., die Agenturen haben hier Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorzubringen. lm Bericht der Bundesregierung zu § 160 SGB IX heißt es daher u.a., dass Programme wie der Nationale Pakt für Ausbildung und EQJ "zukünftig mehr betriebliche Ausbildungsplätze für Behinderte zur Verfügung stellen". So haben z.B. die Änderungen bezüglich SGB III und SGB II zur Folge, dass fast 2/3 der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen nicht mehr Leistungen nach dem SGB lll beziehen. Ungeachtet dessen erhält die Bundesagentur nach wie vor 26 Prozent der Ausgleichsabgabemittel. Ein Antrag Bayerns bei der ASMK am 18.10.07, mehr Ausgleichsabgabemittel bei den Ländern zu belassen, wurde von Hessen
unterstützt.

Die CDU-geführte Landesregierung setzt sich auch dafür ein, dass der bundesweite Spitzenplatz bei der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst weiter ausgebaut wird. So konnte die Quote von 6,87 Prozent im Jahr 2005 noch einmal auf 7,30 Prozent im Jahr 2007 gesteigert werden. Mit dem von der CDU-geführten Landesregierung 2006 eingeführten und nun regelmäßig vergebenen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwer behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt werden Unternehmen motiviert, diesen Menschen eine faire Chance auf einen Arbeitsplatz zu bieten und so soziale Verantwortung zu übernehmen. Dies trägt dazu bei, dass Hessen seinen Spitzenplatz mit einer Beschäftigungsquote von 3,7% in der Privatwirtschaft behauptet und weiter ausbaut. Mit diesem Landespreis soll auch unser Verständnis zum Ausdruck gebracht werden, dass sich Soziales Handeln und Gewinnstreben nicht gegenseitig ausschließen.

 

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SPD:
Hessen war unter rot-grüner Regierungszeit immer Vorreiter bei der Beschäftigungsquote schwer behinderter Menschen in der Landesverwaltung. Daran würden wir in Regierungsverantwortung auch anknüpfen. In Bezug auf die so genannte "freie Wirtschaft" wäre zu überlegen, inwieweit man den "Ablösebetrag" anhebt, um den Anreiz zur Beschäftigung schwer behinderter Menschen zu erhöhen.
Die SPD Hessen setzt sich dafür ein, dass behinderte Menschen ein selbst bestimmtes Leben in unserer Gesellschaft führen können und alle Unterstützung und Hilfen bekommen, die sie benötigen.

 

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Bündnis 90/Die Grünen:
Das Land Hessen als öffentlicher Arbeitgeber übererfüllt seit Jahren die nach dem SGB IX vorgeschriebene Beschäftigungsquote. Zudem gibt es seit rot-grüner Regierungszeit Landesprogramme zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen im Landesdienst. Wir werden in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, dem Integrationsamt des LWV und den Integrationsfachdiensten eine zielgenauere Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit und Ausbildung organisieren und somit für eine bessere Eingliederung sorgen können.

Zudem werden wir Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Erwachsene und Jugendliche auch außerhalb von Werkstätten durch ein "Budget für Arbeit" schaffen. Und damit behinderte Jugendliche mehr Chancen auf Ausbildung und Erwerbstätigkeit erhalten, werden wir spezifische Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen absichern.

 

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FDP:
Die Möglichkeit, zu arbeiten, bedeutet für Menschen mit Behinderung nicht nur materielle Existenzsicherung, Berufstätigkeit – Teilhabe am gesellschaftlichen sondern heißt zugleich Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Grundlage hierfür können neben beruflichen Fördermaßnahmen nur die konsequente Vorhaltung von Rehabilitationsinfrastrukturen sowie der Ausbau spezieller Beschäftigungsgesellschaften sein. Die FDP sieht dabei vor allem die Integrationsfachdienste in der Pflicht, ihre Personalstrukturen dahingehend zu qualifizieren, dass sie ihre Instrumente zur beruflichen Eingliederung voll ausschöpfen. Die FDP setzt sich für den Fortbestand der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke in Hessen ein. Die schwierige finanzielle Situation, in die diese Institutionen in den letzten Jahren durch eine verfehlte Belegungspolitik der Bundesagentur für Arbeit geraten sind, darf in keinem Fall dazu führen, dass die Existenz dieser Einrichtungen in Gefahr gerät.

 

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Die Linke:
Ausbildung muss allen Menschen ermöglicht werden. Diesen Rechtsanspruch wollen wir auch mit einer Ausbildungsabgabe für Betriebe, die nicht ausbilden, durchsetzen. Auch die erforderliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen, die eine Ausbildung anstreben, muss sichergestellt werden.

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11. Frage:
Welche Aufgabe hat nach Meinung Ihrer Partei der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen zu erfüllen und welche Bedeutung und Handhabe spielt in diesem Zusammenhang der vom Behindertenbeauftragten einberufene Beirat der Selbsthilfeverbände?
(lesen Sie den Standpunkt des CBF Hessen)

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CDU:
Nach unserem Verständnis hat der Landesbeauftragte die Aufgabe die Hessische Landesregierung in allen Fragen der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu beraten. Weiterhin soll er die Hessische Landesregierung in ihrer Zielsetzung unterstützen, den geforderten Beschäftigungsumfang von Menschen mit Schwerbehinderung in der hessischen Landesverwaltung durch Beratung und Initiierung geeigneter Integrationsmaßnahmen zu gewährleisten. An der in der Antwort zu Frage 10 ersichtlichen Steigerung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst spiegelte sich diese erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der CDU-geführten Landesregierung und dem Landesbeauftragten wieder. Darüber hinaus soll der Landesbeauftragte fachliche und vermittelnde Unterstützung für die Schwerbehindertenvertretungen in der Landesverwaltung leisten und Ansprechpartner für den Landesbehindertenrat, die Sozialverbände, Selbsthilfegruppen und alle Menschen mit Behinderung in Hessen sein. Weiterhin Ansprechpartner für Ratsuchende und wird bei berechtigten Eingaben Betroffener vermittelnd tätig werden. Bei seinen Aufgaben genießt der Landesbeauftragte, der unabhängig und weisungsungebunden seine Arbeit versieht, die uneingeschränkte Unterstützung der CDU-geführten Landesregierung.

Der Beirat der Selbsthilfeverbände wurde nach § 18 HessBGG gegründet, um den Landesbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu beraten. Die Aufgaben des Beauftragten beschreibt das Hessische Behindertengleichstellungsgesetz in § 18 Abs. 2 HessBGG. Der Beirat verfügt über einen besonders hohen Sachverstand, da in ihm die wesentlichen Behindertenorganisationen vertreten sind. Seine Aufgabe ist es, die Landesregierung und die kommunalen Gebietskörperschaften in Angelegenheiten der Behindertenpolitik zu beraten. Die Arbeit des Landesbehindertenbeirates soll wichtige lmpulse geben, um bestehende Barrieren beseitigen zu können.

 

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SPD:
Nach unserer Auffassung ist der Beauftragte des Landes für die Belange von Menschen mit Behinderungen vor allem Ombudsmann / - frau. Als Vertrauensperson für Menschen mit Behinderungen und direktem Zugang zur Spitze des Sozial-ministeriums kann er/sie in Grundsatzfragen wie in Einzelfällen die Interessen der Betroffenen geltend machen. Wir wünschen uns hier eine Stärkung der Position durch bessere Bekanntmachung und eine bessere Ausstattung.

Nach unserer Auffassung sind die Selbsthilfegruppierungen in den Bereichen Gesundheit und Menschen mit Behinderungen die wichtigste Lobbyorganisation der Betroffenen. Wir plädieren deshalb für eine deutliche Stärkung der Rolle der Selbst-hilfeorganisationen und setzen uns für eine deutlich stärkere Unterstützung dieser Arbeit ein.

 

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Bündnis 90/Die Grünen:
Die Aufgabe der oder des Landesbeauftragten ist es, darauf hinzuwirken, dass behinderte Menschen nicht benachteiligt werden und ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich wird. Er hat darüber zu wachen, dass der Landesgesetzgeber dies einhält. Sie oder er hat Eingaben von behinderten oder zugunsten behinderter Menschen zu prüfen und auf eine einvernehmliche, die besonderen Interessen der behinderten Menschen berücksichtigende Erledigung der Eingaben hinzuwirken. Sie oder er setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden. Die oder der Landesbeauftragte ist innerhalb der Landesregierung bei allen grundsätzlichen Fragen, die die Belange von behinderten Menschen betreffen, rechtzeitig zu beteiligen. Alle Behörden haben ihn/sie zu unterstützen. Wir wollen dem/der Landesbehindertenbeauftragten einen Landesbeirat zur Seite stellen, der ihn/sie in allen Fragen, die die Angelegenheiten von behinderten Menschen berühren, berät und unterstützt. Die Mitglieder sollen selbst behindert und nach seiner Zusammensetzung der Mitglieder die behinderten Menschen in ihrer Gesamtheit auf Landesebene repräsentieren. Im Koalitionsvertrag mit der SPD hatten wir zudem vereinbart, dass die Aufgaben des/der Landesbehindertenbeauftragten überprüft und das Amt zu einem wirksamem Organ zur Durchsetzung der Interessen der behinderten Menschen weiterentwickelt wird.

 

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FDP:
Der Landesbehindertenrat befasst sich als Kollegialorgan mit Spitzenfragen der Behindertenpolitik und der Behinderten - Selbsthilfe in Hessen. Aus Sicht der FDP ist er eine Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen und kann so deren Interessen und Positionen gegenüber öffentlichen und gesellschaftlichen Instanzen und Institutionen stärkeren Nachdruck verleihen, als der Einzelne es konnte.

 

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Die Linke:
Das HessBGG sollte Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen beseitigen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten, sowie deren selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Diese Ziele erreichen die Bestimmungen des Gesetzes in Bezug auf einen Landesbehindertenbeirat und die Aufgaben einer/eines Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen nur ansatzweise.

Nur ein institutionalisierter Landesbehindertenbeirat bietet nach Auffassung der LINKEN die Chance, die Fachkompetenz der Selbsthilfe unter Fachverbänden umfassend bei allen Vorhaben der Landesgesetzgebung in behinderungsspezifischen und -relevanten Fragen regelmäßig einzubinden. Das aktive Miteinbeziehen bei Fragen der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten, die Menschen mit Behinderungen betreffen, impliziert die UN-Konvention in Art. 4, Absatz 3.

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12. Frage:
Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen im Rahmen der Novellierung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) in Landesrecht zu übernehmen?
(lesen Sie den Standpunkt des CBF Hessen)

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CDU:
Die CDU hat dafür gesorgt, dass Landesgesetze grundsätzlich mit einer Befristung versehen werden. So ist sichergestellt, dass im Interesse der Bürger Gesetze und Normen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und auf das nötige Maß an Vorschriften begrenzt werden. Das Hessische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) wurde ebenfalls mit einer Befristung versehen, die am 31. Dezember 2009 ausläuft. Wir werden daher mit Eintritt in die neue Legislaturperiode (18. WP) im Rahmen der Evaluation alle Vorschriften des bestehenden Gesetzes auf den Prüfstand stellen. Hierbei werden wir auch die Vorgaben der von Ihnen angesprochenen UN-Konvention berücksichtigen.

ln Artikel 67 Satz 1 der Hessischen Landesverfassung heißt es jedoch: "Die Regeln des Völkerrechts sind bindende Bestandteile des Landesrechts, ohne dass es ihrer ausdrücklichen Umformung in Landesrecht bedarf." Mit der Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge gelten diese somit auch ohne ausdrückliche Erwähnung in dem entsprechenden Landesgesetz. Die Ratifikation der UN-Konvention ist mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen im Bundestag Mitte November gerade erst eingeleitet worden. Ende November hat eine umfangreiche Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag stattgefunden, die es gewissenhaft auszuwerten gilt. lm Sinne einer ehrlichen Politik, für die die CDU sich im Gegensatz zu manch anderem politischen Mitbewerber immer eingesetzt hat, kann eine konkrete Positionierung zu der oben genannten UN-Konvention erst nach der Ratifizierung durch den Bundesgesetzgeber erfolgen. Jede andere Einlassung einer Partei würde auch von einem mangelnden verfassungsrechtlichen Verständnis zeugen.

 

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SPD:
Mit der Ratifizierung durch die Bundesrepublik wird die UN-Konvention bindendes Recht in Deutschland und damit auch in Hessen. Das hessische Behinderten-Gleich-stellungsgesetz hat nach unserer Auffassung ohnehin erhebliche Mängel (z. B. keine verbindliche Barrierefreiheit in Kommunen) und muss überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang müssen die Änderungen, die sich aus der UN-Konvention ergeben, mit eingearbeitet werden.

 

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Bündnis 90/Die Grünen:
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist Ausdruck eines Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik in Richtung selbstbestimmter Teilhabe. Auch wenn das deutsche Recht für Menschen mit Behinderungen im internationalen Vergleich eine gute Position einnimmt, steht die deutsche Rechtsordnung durch das Übereinkommen vor großen Herausforderungen. Ganz besonders deutlich zeigt sich dies in den Bereichen der Rechts- und Handlungsfähigkeit behinderter Menschen, der selbstbestimmten Teilhabe sowie des Rechts auf inklusive Bildung. Wir wollen die zügige und vorbehaltlose Ratifizierung der UN-Konvention und eine baldige Überprüfung des Anpassungsbedarfs im hessischen Landesrecht. Dazu soll eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Fachleuten aus den Organisationen behinderter Menschen mit Erfahrungen im internationalen Behindertenrecht eingerichtet werden.

 

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FDP:
Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung stößt in der FDP auf Zustimmung. Dementsprechend gilt es, sie auf allen politischen Ebenen selbstverständlich umzusetzen. Dennoch spricht sich die FDP gegen unnötigen Termindruck im Hinblick auf eine schnellstmögliche Ratifizierung aus. Sorgfältiges Prüfen muss hier vor schnellem Aktionismus stehen. Denn wie so häufig liegt der Teufel im Detail. Die Debatte um die Übersetzung des Begriffs "inclusive education" ist hier nur ein Beispiel.

In der politischen Debatte über die Ratifizierung der Konvention, die wohl für den Herbst zu erwarten ist, wird die hessische FDP das Thema sicherlich erneut aufgreifen und gründlich prüfen in welchen Landesregelungen weitere Probleme im Hinblick auf die Ratifizierung der UN-Konvention liegen konnten.

 

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Die Linke:
Als erster rechtlich bindender multilateraler Vertrag zur Behindertenpolitik ist die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen ein Meilenstein im Kampf um Chancengleichheit. Dies im Rahmen der Novellierung des hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) in Landesrecht zu übernehmen wird von der Fraktion DIE LINKE unbedingt unterstützt, da die UN-Konvention auf grundlegenden Prinzipien beruht, wie der Würde des Menschen, individueller Autonomie, Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Respekt vor der Unterschiedlichkeit, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

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13. Frage:
Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen im Rahmen der Novellierung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) in Landesrecht zu übernehmen?
(lesen Sie den Standpunkt des CBF Hessen)

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CDU:
Mit der Bestellung des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen steht über kommunale Grenzen hinweg ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, der bei der Ernennung von Behindertenbeauftragten oder der Gründung von Behindertenbeiräten auf kommunaler Ebene mit seinem Büro beratend tätig werden kann. Als Beispiel für eine landesweites Netzwerke für behinderte Menschen bietet das Hessische Netzwerk behinderter Frauen, das in Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Autonomie Behinderter, fab e.V. durch das Hessische Sozialministerium finanziert wird., ebenfalls Hilfestellungen in Form von Beratung. Wie bereits in der Antwort zu Frage 11 ausgeführt, berät der Landesbehindertenbeirat die kommunalen Gebietskörperschaften in Angelegenheiten der Behindertenpolitik.

 

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SPD:
Ein Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist immer ein wichtiger Ratgeber und Mahner in der Kommune, weil er die Aufmerksamkeit auf die besonderen Probleme richtet und ihre Berücksichtigung einfordert. Daher unter-stützen wir die Einrichtung solcher Beauftragter und werden prüfen, inwieweit eine verbindliche Einrichtung sinnvoll ist.

 

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Bündnis 90/Die Grünen:
Wir wollen die Hessische Gemeindeordnung dahingehend ändern, dass in den Kommunen Behindertenräte oder Behindertenbeauftragte wirken werden, für Gemeinden und Städte unter 50 000 Einwohnern als Kann-Vorschrift, für Städte über 50 000 Einwohner als Soll-Vorschrift.

 

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FDP:
Diese Entscheidung hat jede Kommune in Absprache mit Bürgerinnen und Bürgern selber zu treffen. Sie ist eine klassische Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Sollten Ihnen Fälle bekannt sein, in denen Kommunen sich der Gründung von Behindertenbeiräten verweigern, teilen sie uns das bitte mit.

 

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Die Linke:
Die Ernennung von Behindertenbauftragten und -Räten in hessischen Städten und Gemeinden und Landkreisen ist nach Meinung der LINKEN ein wichtiger Beitrag zur Förderung des selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderung. Denn gerade vor Ort fallen viele Entscheidungen, die für die Barrierefreiheit für behinderte Menschen wichtig sind: Der Behindertenbeirat sollte vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft, die die Lebenssituation behinderter Menschen betrifft, angehört werden mit dem Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen. DIE LINKE steuert in Hessen den Abbau von Barrieren in den Köpfen, in den hessischen Gesetzen und im Alltag an. Gefordert sind hierbei Bund, Länder und Kommunen, Unternehmen und Institutionen - letztlich alle Bereiche der Gesellschaft.

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Hessische Landtagswahl
Die Fragen des CBF Hessen an die Parteien anlässlich der Neuwahl des Hessischen Landtags am 18.01.2009 und die Stellungnahmen dazu sind unter
Wahl 2009 einsehbar.

Über uns

Laut dem Statistischen Landesamt in Wiesbaden leben über 500.000 Menschen mit Behinderung in Hessen. Zusammen mit ihren Freunden und Angehörigen stellen Behinderte somit faktisch 40 Prozent der Bevölkerung in diesem Bundesland dar. Der CBF Hessen ist die Landesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und Ihrer Freunde (CBF) und vertritt die Interessen von über tausend Mitgliedern aus den Clubs in Darmstadt, Dieburg, Dreieich und Frankfurt. (weiter)

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