Standpunkte des CBF Hessen


Zur Neuwahl des Hessischen Landtags am 18. Januar 2009 hat die Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Clubs Behinderter und Ihrer Freunde (CBF Hessen) den fünf im Hessischen Landtag vertretenen Parteien dreizehn behindertenpolitische Fragen gestellt, die unter den Nägeln brennen. Seine eigenen Standpunkte zu den angesprochenen Themen stellt der CBF Hessen ebenfalls der Öffentlichkeit vor:



1) Wie soll das Land Hessen dafür sorgen, dass behinderte Menschen ihre Assistenz auch mit ins Krankenhaus nehmen können, um dort im Krankheitsfall ausreichend versorgt zu sein, weil der Assistenzbedarf in den Krankenhäusern im Allgemeinen nicht sichergestellt werden kann?
 
Der Standpunkt der Krankenkassen, dass unabhängig vom Assistenzbedarf das Pflegepersonal im Krankenhaus für die optimale Versorgung der Patienten zuständig ist, wird von vielen Parteien grundsätzlich unterstützt. In der Praxis kann das Pflegepersonal in den Krankenhäusern jedoch nur selten die Leistungen der persönlichen Pflegeassistenz übernehmen, ohne dass dies zulasten der übrigen Patienten gehen würde. Die Mitnahme der Assistenzpersonen, die den individuellen - häufig zeitlich aufwändigen - Mehrbedarf leisten könnten, scheitert in der Regel an der Weigerung der Kostenträger, die Assistenzkosten bei stationären Aufenthalten weiter zu finanzieren.

Durch diese Zwangslage sind Menschen mit Behinderungen dazu gezwungen, gesundheitlich dringend notwenige Krankenhausaufenthalte zu verschieben, gegen den dringenden ärztlichen Rat abzukürzen oder gar zu umgehen. Hinzu kommt, dass sich seit der Einführung der Fallpauschalen (DRGs) immer mehr Krankenhäuser weigern, behinderte Menschen mit Assistenzbedarf aufzunehmen, wenn diese keine Assistenzpersonen mitbringen.

Der CBF Hessen kämpft für das Recht aller Assistenznehmer, ihre persönliche Pflegeassistenz auch im Krankenhaus wahrnehmen zu dürfen, unabhängig davon, welcher Träger die entstehenden Kosten übernimmt. Es ist unzumutbar, behinderte Menschen aufgrund eines Disputs der Kostenträger systematisch unterzuversorgen und dadurch gegebenenfalls in Lebensgefahr zu bringen!

Der CBF Hessen fordert die Hessische Landesregierung dazu auf, im Bundesrat eine Initiative zu starten, die eine Verordnung zur Finanzierung von Assistenzkräften im Krankenhaus zum Ziel hat.

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2) Wie soll gewährleistet werden, dass der Assistenzbedarf behinderter Menschen in Hessen im Rahmen persönlicher Budgets nach dem persönlichen Bedarf und nicht nach begrenzten Deckelungsbeiträgen finanziert wird?
   
Bei Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets dürfen keine Beeinträchtigungen in Qualität und Umfang der persönlichen Pflegeassistenz entstehen! Aus diesem Grund ist es für den CBF Hessen inakzeptabel, die allgemeinen Beratungs-, Verwaltungs- und Organisationskosten, die durch das Persönliche Budget entstehen, aus dem gleichen Topf zu bezahlen, aus dem auch der persönliche Pflege- und Assistenzbedarf eingekauft werden soll.

Darüber hinaus ruft der CBF Hessen alle Rehabilitationsträger dazu auf, bei der Aushandlung der Zielvereinbarungen die Budgetnehmer mit einer Finanzdecke auszustatten, die es ihnen erlaubt, ihre Pflegekräfte und Assistenten fair und nach Tarif zu entlohnen. Der CBF Hessen verwehrt sich gegen Lohndumping und öffentlich tolerierte Schwarzarbeit, um finanzielle Engpässe der Budgetnehmer zu vermeiden. So ist es dringend erforderlich, die finanzielle Ausstattung des Persönlichen Budgets an den regionalen Lebenshaltungskosten zu orientieren. Ferner muss eine flexible und bedarfsgerechte Anpassung des Persönlichen Budgets - mindestens in der Höhe der Inflationsrate - Inhalt jeder Zielvereinbarung sein.

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3) Welcher landespolitischer Beitrag kann es ermöglichen, dass alle Bahnhöfe und Haltestationen in Hessen zeitnah barrierefrei zugänglich gemacht werden?
   
Alle Bahnhöfe und Haltestellen für Busse und Bahnen müssen barrierefrei nutzbar sein. Konzepte und Technik hierfür gibt es bereits seit Jahrzehnten. Auch die Finanzierungsrichtlinien und Zuständigkeiten sind geregelt. Statt ihre Möglichkeiten zu nutzen schieben Bund, Länder, Gemeinden und Betreiberfirmen jedoch die Verantwortlichkeiten beliebig hin und her. Auf diese Weise werden die nötigen Investitionsmittel eingespart und die barrierefreie Anpassung von Bahnhöfen und Haltestellen für Busse und Bahnen verschleppt. Das Land muss für eine effektive und zeitnahe Umsetzung dieser Aufgabe sorgen.

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4) Was soll das Land Hessen tun, damit alle Züge der Deutschen Bahn und der anderen Bahnbetreiber barrierefrei nutzbar gemacht werden?
   
Das Land fordert von der Deutschen Bahn und den anderen Bahnbetreibern die regionale Versorgung durch Schienenfahrzeuge an. Dementsprechend hat das Land als Auftraggeber dafür zu sorgen, dass nur noch barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen. Für den barrierefreien Fernverkehr der Bahn muss das Land seine Möglichkeiten im Bundesrat nutzen. Wer sich hinter bürokratischen Hindernissen versteckt, der blockiert den Verkehr.

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5) Wann und durch welche Maßnahmen werden in Hessen alle Busse und Bahnen sowie alle Haltestellen in den Städten und auf dem Land barrierefrei benutzbar sein?
   
Eine moderne Gesellschaft braucht moderne Verkehrssysteme. Mit einem bedarfsorientierten Investionsprogramm kann das Land die notwendigen Förderungsmittel für die Kommunen zur Verfügung stellen, damit dort die barrierefreie Modernisierung des öffentlichen Personennahverkehrs beschleunigt umgesetzt wird. Das gleiche landespolitische Engagement wie für den umstrittenen Ausbau des Frankfurter Flughafens könnte sehr schnelle Lösungen möglich machen. Der CBF Hessen fordert richtliniengebundene Finanzhilfen an die Kommunen für fristgebotene Sofortmaßnahmen der Städte und Gemeinden zur Herstellung barrierefreier Verkehrssysteme.

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6) Wie steht der CBF Hessen zu der Forderung, dass alle ergänzenden Behindertenfahrdienste über ein hessisches Verbundssystem finanziert werden müssen, damit sie von Menschen mit Behinderungen über die Grenzen der Kommunen hinaus benutzt werden können?
   
Der CBF Hessen fordert die Schaffung einer einheitlichen Beförderungsstruktur aller ergänzenden Behindertenfahrdienste im gesamten Tarifgebiet des RMV und den gleichzeitigen Bruch mit dem bisherigen "sozialen Fürsorgegedanken", der im krassen Widerspruch zur gleichberechtigten Teilnahme auf der Grundlage der gesellschaftlichen Integration steht. Auch nichtbehinderte Fahrgäste nehmen den von der öffentlichen Hand subventionierten ÖPNV in Anspruch, ohne einen Verdienstnachweis leisten zu müssen! Subventionen im Öffentlichen Nahverkehr erfolgen unabhängig von den Fahrgastzahlen, zumal die Fahrbetriebe ohnehin einen geldwerten Ausgleich für die Benutzung der Verkehrsmittel durch Menschen mit Behindertenausweis erhalten, obwohl nur ein Bruchteil der Berechtigten Busse und Bahnen nutzen.

Diese Zuschüsse müssen auch auf Behindertenfahrdienste umgeschichtet werden! Selbst bei der Annahme, die Barrierefreiheit sei im ÖPNV vollständig hergestellt, kann der Öffentliche Nahverkehr keinen Behindertenfahrdienst ersetzen, da er nicht die "letzte Meile" von der Haltestelle zum Wohnort, respektive Zieladresse erreicht. Vielmehr muss darauf geachtet werden, dass Behindertenfahrdienste nicht zu "Taxidiensten" für Menschen mit Handicaps verkommen.

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7) Womit soll wirksam dafür gesorgt werden, dass in Hessen alle Kinderspielplätze, Kinderhorte, sowie alle anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind?
   
Der CBF Hessen wünscht unverzüglich den Abbruch der Debatte über die lückenlose Herstellung von Barrierefreiheit in der Gesellschaft und Öffentlichkeit und fordert nach fast 40 Jahren unentwegter Feststellung der Notwenigkeit zum Handeln von allen politischen Verantwortlichen endlich Taten! Dabei hilft die Diskussion über Gleichstellungs- und Anti-Diskriminierungsgesetze in der Sache genauso wenig weiter, wie die Vertröstung auf Übergangsfristen. Mit Worten ist noch kein Kind im Rollstuhl eine Treppe hochgefahren!

Wenn die Verbindlichkeit des Hessischen Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene wirksam dafür sorgt, dass in Hessen alle Kinderspielplätze, Kinderhorte, sowie alle anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind, soll diese Initiative im Sinne des CBF Hessen sein. Allerdings darf das kommunale Gleichstellungsgesetz nicht als Feigenblatt zur Verhinderung der erforderlichen Maßnahmen dienen, sollte das Vorhaben im Landtag keine Mehrheit finden.

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8) Wie soll allen behinderten Kindern in Hessen endlich gemäß dem internationalen Standard den gemeinsamen Unterricht in Regelschulen ermöglicht werden? Die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen fordert einen gemeinsamen Unterricht, wo die Eltern dies wünschen.
   
Wer behinderte Menschen schon im Kindesalter sozial isoliert und aussortiert, muss sie später wieder in die Gesellschaft integrieren. Der CBF Hessen fordert deshalb eine Inklusion von behinderten Kindern an allen Hessischen Schulen.

International erfolgreiche Integrationsmodelle, z.B. in Schweden, sollen ein gutes Beispiel für Hessen sein. Der Schulträger muss sicherstellen, dass alle Lehrkräfte und Pädagogen an den Hessischen Schulen die Förderung von behinderten Kindern sicherstellen können. Hierzu müssen aus der Sicht des CBF Hessen Lehramtsanwärter vor der Übernahme in den Schuldienst einen Wesenstest ablegen, um die Gleichberechtigung behinderter Menschen, u.a. durch einen barrierefreien Unterricht im Schulalltag, sicherstellen zu können.

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9) Bis wann und auf welchem Weg sollen alle Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Hessen barrierefrei zugänglich und personell bedarfsgerecht ausgestattet sein?
   
Die von politischen Entscheidungsträgern immer wieder zitierten "Übergangsfristen" sollten schon seit Jahrzehnten abgelaufen sein! Der CBF Hessen fordert deshalb die sofortige barrierefreie Umstellung aller Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach den gängigen Baustandards.

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10) Was wird für die wirksame Verbesserung bei der Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in der hessischen Wirtschaft sowie den öffentlichen Arbeitgebern getan?
   
Die vielfach und legal praktizierte Mehrfachanrechnung von behinderten Menschen zur Erfüllung von Beschäftigungsquoten soll zugunsten eines Pro-Kopf-Verfahrens abgeändert werden. So erhalten mehr behinderte Menschen Zugang zu Stellen am ersten Arbeitsmarkt. Ferner fordert der CBF Hessen eine Änderung der Ausgleichsabgabe in der bestehenden Form. Es soll nicht mehr möglich sein, ein Unternehmen durch die Abgabe einer Strafgebühr von der Pflicht zur Einstellung behinderter Menschen freizukaufen.

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11) Welche Aufgabe hat der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen zu erfüllen und welche Bedeutung und Handhabe spielt in diesem Zusammenhang der vom Behindertenbeauftragten einberufene Beirat der Selbsthilfeverbände?
   
Erstes Gebot einer Politik für und mit Menschen mit Behinderungen ist eine umfassende Barrierefreiheit zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen. Dies ist die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben in den Städten und Kommunen des Landes Hessen.

Laut HessBGG ist es die Aufgabe des Landesbeauftragten darauf hinzuwirken, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden und ihnen die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglich wird. Diese Ziele werden derzeit nur ansatzweise erfüllt, da dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem von ihm berufenen Landesbehindertenbeirat die Handhabe für eine wirksame Politik fehlt.

Der nach § 18 HessBGG Abs. 7 berufene Beirat der Selbsthilfeverbände ist nicht institutionalisiert und damit wirkungslos. Der hohe Sachverstand der Fachverbände, die im Rahmen des Behindertenbeirats die Landesregierung und die kommunalen Gebietskörperschaften in Angelegenheiten der Behindertenpolitik beraten sollen, verpufft ohne einen konkreten Aufgaben-, Rechte- und Pflichtenkatalog. Der CBF Hessen regt deshalb die sinngemäße Übernahme des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) an - in diesem Zusammenhang insbesondere des § 11 (Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen) und § 12 (Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen).

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12) Wie steht der CBF Hessen zu der Forderung, die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen im Rahmen der Novellierung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) in Landesrecht zu übernehmen?
   
Am 5. Dezember 2008 wurde die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom Deutschen Bundestag ratifiziert. Damit verpflichtet sich Deutschland, das internationale Übereinkommen in nationales Recht umzusetzen. Es besteht Anlass zur Hoffnung, dass mit dieser Konvention der seit drei Jahrzehnten gebetsmühlenartig beschworene Paradigmenwechsel in der deutschen Behindertenpolitik tatsächlich herbeigeführt werden könnte.

Obwohl laut Artikel 67 Satz 1 der Hessischen Landesverfassung die Regeln des Völkerrechts auch bindende Bestandteile des Landesrechts sind, fordert der CBF Hessen eine vollständige Überprüfung des Anpassungsbedarfs im hessischen Landesrecht, insbesondere um Missverständnisse und fragewürdige Interpretationen der UN-Behindertenrechtskonvention vorzubeugen, wie sie z.B. durch die unbefriedigende deutsche Übersetzung der UN-Konvention schon heute entstehen.

Selbstverständlich muss auch das neue Hessische Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) nach Ablauf am 31. Dezember 2009 vollständig und vorbehaltlos der UN-Konvention folgen, um die bisher betriebene Symbolpolitik in Hessen zu beenden. Das Hessische Gleichstellungsgesetz stellt in seiner derzeitigen Fassung Menschenrechte unter Finanzierungsvorbehalt und steht im Widerspruch zum Verfassungsauftrag des Grundgesetzes.


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13) Zahlreiche Kommunen in Hessen verfügen weder über einen Behindertenbeauftragten, noch über einen Behindertenbeirat. Welcher landespolitische Beitrag kann die Ernennung von -Beauftragten und -Räten unterstützen und die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in hessischen Städten und Gemeinden fördern?
   
Die gleichberechtigte und chancengleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vollzieht sich vor der eigenen Haustür. Alle Bemühungen zur Gleichstellung, Arbeit & Bildung, Mobilität & Verkehr, Freizeitgestaltung und Pflege sind vergebens, wenn sie nicht vor Ort in den Kommunen und Städten umgesetzt werden (können).

Der CBF Hessen hat sich zum Ziel gesetzt, alle hessischen Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern auf die Möglichkeit der Ernennung von Behindertenbeauftragten und der Bildung von Behindertenräten hinzuweisen und sie von der Notwendigkeit dieses Schrittes zu überzeugen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demoskopischen Wandels wird ein barrierefreie gestaltetes Lebensumfeld zur wesentlichen Standortfrage im 21. Jahrhundert. Junge Familien, moderne Unternehmen und solvente Investoren schätzen die gehobene Lebensqualität einer Kommune, welche die Würde des Menschen, die individuelle Teilhabe, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und die Gleichberechtigung aller Bürger schätzt und aktiv fördert.

Lokale Teilhabe über unabhängige Behindertenbeauftragte, sowie institutionelle Beiräte mit dem Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen, tragen zur Realisierung dieses Vorhabens und den Abbau von Vorbehalten und Barrieren in den Köpfen bei.


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Die dreizehn Standpunkte des CBF Hessen können Sie auch als PDF-Dokument herunterladen. Die Antworten der fünf im Hessischen Landtag vertretenen Parteien zu den dreizehn behindertenpolitischen Fragen lesen Sie HIER.

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Hessische Landtagswahl
Die Fragen des CBF Hessen an die Parteien anlässlich der Neuwahl des Hessischen Landtags am 18.01.2009 und die Stellungnahmen dazu sind unter
Wahl 2009 einsehbar.

Über uns

Laut dem Statistischen Landesamt in Wiesbaden leben über 500.000 Menschen mit Behinderung in Hessen. Zusammen mit ihren Freunden und Angehörigen stellen Behinderte somit faktisch 40 Prozent der Bevölkerung in diesem Bundesland dar. Der CBF Hessen ist die Landesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und Ihrer Freunde (CBF) und vertritt die Interessen von über tausend Mitgliedern aus den Clubs in Darmstadt, Dieburg, Dreieich und Frankfurt. (weiter)

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