Standpunkte des CBF Hessen
Zur Neuwahl des Hessischen Landtags am 18. Januar 2009 hat die Landesarbeitsgemeinschaft
der hessischen Clubs Behinderter und Ihrer Freunde (CBF Hessen) den fünf
im Hessischen Landtag vertretenen Parteien dreizehn
behindertenpolitische Fragen gestellt, die unter den Nägeln brennen.
Seine eigenen Standpunkte zu den angesprochenen Themen stellt der CBF Hessen
ebenfalls der Öffentlichkeit vor:
1) Wie soll das
Land Hessen dafür sorgen, dass behinderte Menschen ihre Assistenz auch
mit ins Krankenhaus nehmen können, um dort im Krankheitsfall ausreichend
versorgt zu sein, weil der Assistenzbedarf in den Krankenhäusern im
Allgemeinen nicht sichergestellt werden kann?
Der Standpunkt der Krankenkassen, dass
unabhängig vom Assistenzbedarf das Pflegepersonal im Krankenhaus für
die optimale Versorgung der Patienten zuständig ist, wird von vielen
Parteien grundsätzlich unterstützt. In der Praxis kann das Pflegepersonal
in den Krankenhäusern jedoch nur selten die Leistungen der persönlichen
Pflegeassistenz übernehmen, ohne dass dies zulasten der übrigen
Patienten gehen würde. Die Mitnahme der Assistenzpersonen, die den
individuellen - häufig zeitlich aufwändigen - Mehrbedarf leisten
könnten, scheitert in der Regel an der Weigerung der Kostenträger,
die Assistenzkosten bei stationären Aufenthalten weiter zu finanzieren.
Durch diese Zwangslage sind Menschen mit
Behinderungen dazu gezwungen, gesundheitlich dringend notwenige Krankenhausaufenthalte
zu verschieben, gegen den dringenden ärztlichen Rat abzukürzen
oder gar zu umgehen. Hinzu kommt, dass sich seit der Einführung der
Fallpauschalen (DRGs) immer mehr Krankenhäuser weigern, behinderte
Menschen mit Assistenzbedarf aufzunehmen, wenn diese keine Assistenzpersonen
mitbringen.
Der CBF Hessen kämpft für das
Recht aller Assistenznehmer, ihre persönliche Pflegeassistenz auch
im Krankenhaus wahrnehmen zu dürfen, unabhängig davon, welcher
Träger die entstehenden Kosten übernimmt. Es ist unzumutbar, behinderte
Menschen aufgrund eines Disputs der Kostenträger systematisch unterzuversorgen
und dadurch gegebenenfalls in Lebensgefahr zu bringen!
Der CBF Hessen fordert die Hessische Landesregierung
dazu auf, im Bundesrat eine Initiative zu starten, die eine Verordnung zur
Finanzierung von Assistenzkräften im Krankenhaus zum Ziel hat.
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2) Wie soll gewährleistet
werden, dass der Assistenzbedarf behinderter Menschen in Hessen im Rahmen
persönlicher Budgets nach dem persönlichen Bedarf und nicht nach
begrenzten Deckelungsbeiträgen finanziert wird?
Bei Inanspruchnahme des Persönlichen
Budgets dürfen keine Beeinträchtigungen in Qualität und Umfang
der persönlichen Pflegeassistenz entstehen! Aus diesem Grund ist es
für den CBF Hessen inakzeptabel, die allgemeinen Beratungs-, Verwaltungs-
und Organisationskosten, die durch das Persönliche Budget entstehen,
aus dem gleichen Topf zu bezahlen, aus dem auch der persönliche Pflege-
und Assistenzbedarf eingekauft werden soll.
Darüber hinaus ruft der CBF Hessen
alle Rehabilitationsträger dazu auf, bei der Aushandlung der Zielvereinbarungen
die Budgetnehmer mit einer Finanzdecke auszustatten, die es ihnen erlaubt,
ihre Pflegekräfte und Assistenten fair und nach Tarif zu entlohnen.
Der CBF Hessen verwehrt sich gegen Lohndumping und öffentlich tolerierte
Schwarzarbeit, um finanzielle Engpässe der Budgetnehmer zu vermeiden.
So ist es dringend erforderlich, die finanzielle Ausstattung des Persönlichen
Budgets an den regionalen Lebenshaltungskosten zu orientieren. Ferner muss
eine flexible und bedarfsgerechte Anpassung des Persönlichen Budgets
- mindestens in der Höhe der Inflationsrate - Inhalt jeder Zielvereinbarung
sein.
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3) Welcher landespolitischer Beitrag
kann es ermöglichen, dass alle Bahnhöfe und Haltestationen in
Hessen zeitnah barrierefrei zugänglich gemacht werden?
Alle Bahnhöfe und Haltestellen für
Busse und Bahnen müssen barrierefrei nutzbar sein. Konzepte und Technik
hierfür gibt es bereits seit Jahrzehnten. Auch die Finanzierungsrichtlinien
und Zuständigkeiten sind geregelt. Statt ihre Möglichkeiten zu
nutzen schieben Bund, Länder, Gemeinden und Betreiberfirmen jedoch
die Verantwortlichkeiten beliebig hin und her. Auf diese Weise werden die
nötigen Investitionsmittel eingespart und die barrierefreie Anpassung
von Bahnhöfen und Haltestellen für Busse und Bahnen verschleppt.
Das Land muss für eine effektive und zeitnahe Umsetzung dieser Aufgabe
sorgen.
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4) Was soll das Land Hessen tun,
damit alle Züge der Deutschen Bahn und der anderen Bahnbetreiber barrierefrei
nutzbar gemacht werden?
Das Land fordert von der Deutschen Bahn
und den anderen Bahnbetreibern die regionale Versorgung durch Schienenfahrzeuge
an. Dementsprechend hat das Land als Auftraggeber dafür zu sorgen,
dass nur noch barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen. Für
den barrierefreien Fernverkehr der Bahn muss das Land seine Möglichkeiten
im Bundesrat nutzen. Wer sich hinter bürokratischen Hindernissen versteckt,
der blockiert den Verkehr.
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5) Wann und durch welche Maßnahmen
werden in Hessen alle Busse und Bahnen sowie alle Haltestellen in den Städten
und auf dem Land barrierefrei benutzbar sein?
Eine moderne Gesellschaft braucht moderne
Verkehrssysteme. Mit einem bedarfsorientierten Investionsprogramm kann das
Land die notwendigen Förderungsmittel für die Kommunen zur Verfügung
stellen, damit dort die barrierefreie Modernisierung des öffentlichen
Personennahverkehrs beschleunigt umgesetzt wird. Das gleiche landespolitische
Engagement wie für den umstrittenen Ausbau des Frankfurter Flughafens
könnte sehr schnelle Lösungen möglich machen. Der CBF Hessen
fordert richtliniengebundene Finanzhilfen an die Kommunen für fristgebotene
Sofortmaßnahmen der Städte und Gemeinden zur Herstellung barrierefreier
Verkehrssysteme.
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6) Wie steht der CBF Hessen zu der
Forderung, dass alle ergänzenden Behindertenfahrdienste über ein
hessisches Verbundssystem finanziert werden müssen, damit sie von Menschen
mit Behinderungen über die Grenzen der Kommunen hinaus benutzt werden
können?
Der CBF Hessen fordert die Schaffung einer
einheitlichen Beförderungsstruktur aller ergänzenden Behindertenfahrdienste
im gesamten Tarifgebiet des RMV und den gleichzeitigen Bruch mit dem bisherigen
"sozialen Fürsorgegedanken", der im krassen Widerspruch zur gleichberechtigten
Teilnahme auf der Grundlage der gesellschaftlichen Integration steht. Auch
nichtbehinderte Fahrgäste nehmen den von der öffentlichen Hand
subventionierten ÖPNV in Anspruch, ohne einen Verdienstnachweis leisten
zu müssen! Subventionen im Öffentlichen Nahverkehr erfolgen unabhängig
von den Fahrgastzahlen, zumal die Fahrbetriebe ohnehin einen geldwerten
Ausgleich für die Benutzung der Verkehrsmittel durch Menschen mit Behindertenausweis
erhalten, obwohl nur ein Bruchteil der Berechtigten Busse und Bahnen nutzen.
Diese Zuschüsse müssen auch
auf Behindertenfahrdienste umgeschichtet werden! Selbst bei der Annahme,
die Barrierefreiheit sei im ÖPNV vollständig hergestellt, kann
der Öffentliche Nahverkehr keinen Behindertenfahrdienst ersetzen, da
er nicht die "letzte Meile" von der Haltestelle zum Wohnort, respektive
Zieladresse erreicht. Vielmehr muss darauf geachtet werden, dass Behindertenfahrdienste
nicht zu "Taxidiensten" für Menschen mit Handicaps verkommen.
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7) Womit soll wirksam dafür
gesorgt werden, dass in Hessen alle Kinderspielplätze, Kinderhorte,
sowie alle anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen barrierefrei zugänglich
und nutzbar sind?
Der CBF Hessen wünscht unverzüglich
den Abbruch der Debatte über die lückenlose Herstellung von Barrierefreiheit
in der Gesellschaft und Öffentlichkeit und fordert nach fast 40 Jahren
unentwegter Feststellung der Notwenigkeit zum Handeln von allen politischen
Verantwortlichen endlich Taten! Dabei hilft die Diskussion über Gleichstellungs-
und Anti-Diskriminierungsgesetze in der Sache genauso wenig weiter, wie
die Vertröstung auf Übergangsfristen. Mit Worten ist noch kein
Kind im Rollstuhl eine Treppe hochgefahren!
Wenn die Verbindlichkeit des Hessischen
Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene wirksam dafür sorgt, dass
in Hessen alle Kinderspielplätze, Kinderhorte, sowie alle anderen Kinder-
und Jugendeinrichtungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind, soll
diese Initiative im Sinne des CBF Hessen sein. Allerdings darf das kommunale
Gleichstellungsgesetz nicht als Feigenblatt zur Verhinderung der erforderlichen
Maßnahmen dienen, sollte das Vorhaben im Landtag keine Mehrheit finden.
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8) Wie soll allen behinderten Kindern
in Hessen endlich gemäß dem internationalen Standard den gemeinsamen
Unterricht in Regelschulen ermöglicht werden? Die UN-Konvention für
die Rechte behinderter Menschen fordert einen gemeinsamen Unterricht, wo
die Eltern dies wünschen.
Wer behinderte Menschen schon im Kindesalter
sozial isoliert und aussortiert, muss sie später wieder in die Gesellschaft
integrieren. Der CBF Hessen fordert deshalb eine Inklusion von behinderten
Kindern an allen Hessischen Schulen.
International erfolgreiche Integrationsmodelle,
z.B. in Schweden, sollen ein gutes Beispiel für Hessen sein. Der Schulträger
muss sicherstellen, dass alle Lehrkräfte und Pädagogen an den
Hessischen Schulen die Förderung von behinderten Kindern sicherstellen
können. Hierzu müssen aus der Sicht des CBF Hessen Lehramtsanwärter
vor der Übernahme in den Schuldienst einen Wesenstest ablegen, um die
Gleichberechtigung behinderter Menschen, u.a. durch einen barrierefreien
Unterricht im Schulalltag, sicherstellen zu können.
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9) Bis wann und auf welchem Weg
sollen alle Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Hessen barrierefrei
zugänglich und personell bedarfsgerecht ausgestattet sein?
Die von politischen Entscheidungsträgern
immer wieder zitierten "Übergangsfristen" sollten schon seit Jahrzehnten
abgelaufen sein! Der CBF Hessen fordert deshalb die sofortige barrierefreie
Umstellung aller Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach den
gängigen Baustandards.
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10) Was wird für die wirksame
Verbesserung bei der Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
für Menschen mit Behinderungen in der hessischen Wirtschaft sowie den
öffentlichen Arbeitgebern getan?
Die vielfach und legal praktizierte Mehrfachanrechnung
von behinderten Menschen zur Erfüllung von Beschäftigungsquoten
soll zugunsten eines Pro-Kopf-Verfahrens abgeändert werden. So erhalten
mehr behinderte Menschen Zugang zu Stellen am ersten Arbeitsmarkt. Ferner
fordert der CBF Hessen eine Änderung der Ausgleichsabgabe in der bestehenden
Form. Es soll nicht mehr möglich sein, ein Unternehmen durch die Abgabe
einer Strafgebühr von der Pflicht zur Einstellung behinderter Menschen
freizukaufen.
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11) Welche Aufgabe hat der Beauftragte
der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen zu erfüllen
und welche Bedeutung und Handhabe spielt in diesem Zusammenhang der vom
Behindertenbeauftragten einberufene Beirat der Selbsthilfeverbände?
Erstes Gebot einer Politik für und
mit Menschen mit Behinderungen ist eine umfassende Barrierefreiheit zur
Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen.
Dies ist die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben in den Städten
und Kommunen des Landes Hessen.
Laut HessBGG ist es die Aufgabe des Landesbeauftragten darauf hinzuwirken,
dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden und ihnen die
gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
ermöglich wird. Diese Ziele werden derzeit nur ansatzweise erfüllt,
da dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem von
ihm berufenen Landesbehindertenbeirat die Handhabe für eine wirksame
Politik fehlt.
Der nach § 18 HessBGG Abs. 7 berufene Beirat der Selbsthilfeverbände
ist nicht institutionalisiert und damit wirkungslos. Der hohe Sachverstand
der Fachverbände, die im Rahmen des Behindertenbeirats die Landesregierung
und die kommunalen Gebietskörperschaften in Angelegenheiten der Behindertenpolitik
beraten sollen, verpufft ohne einen konkreten Aufgaben-, Rechte- und Pflichtenkatalog.
Der CBF Hessen regt deshalb die sinngemäße Übernahme des
rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter
Menschen (LGGBehM) an - in diesem Zusammenhang insbesondere des § 11
(Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für die Belange behinderter
Menschen) und § 12 (Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen).
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12) Wie steht der CBF Hessen zu
der Forderung, die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen
im Rahmen der Novellierung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz
(HessBGG) in Landesrecht zu übernehmen?
Am 5. Dezember 2008 wurde die UN-Konvention
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom Deutschen Bundestag
ratifiziert. Damit verpflichtet sich Deutschland, das internationale Übereinkommen
in nationales Recht umzusetzen. Es besteht Anlass zur Hoffnung, dass mit
dieser Konvention der seit drei Jahrzehnten gebetsmühlenartig beschworene
Paradigmenwechsel in der deutschen Behindertenpolitik tatsächlich herbeigeführt
werden könnte.
Obwohl laut Artikel 67 Satz 1 der Hessischen Landesverfassung die Regeln
des Völkerrechts auch bindende Bestandteile des Landesrechts sind,
fordert der CBF Hessen eine vollständige Überprüfung des
Anpassungsbedarfs im hessischen Landesrecht, insbesondere um Missverständnisse
und fragewürdige Interpretationen der UN-Behindertenrechtskonvention
vorzubeugen, wie sie z.B. durch die unbefriedigende deutsche Übersetzung
der UN-Konvention schon heute entstehen.
Selbstverständlich muss auch das neue Hessische Behindertengleichstellungsgesetz
(HessBGG) nach Ablauf am 31. Dezember 2009 vollständig und vorbehaltlos
der UN-Konvention folgen, um die bisher betriebene Symbolpolitik in Hessen
zu beenden. Das Hessische Gleichstellungsgesetz stellt in seiner derzeitigen
Fassung Menschenrechte unter Finanzierungsvorbehalt und steht im Widerspruch
zum Verfassungsauftrag des Grundgesetzes.
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13) Zahlreiche Kommunen in Hessen
verfügen weder über einen Behindertenbeauftragten, noch über
einen Behindertenbeirat. Welcher landespolitische Beitrag kann die Ernennung
von -Beauftragten und -Räten unterstützen und die Inklusion und
Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in hessischen Städten
und Gemeinden fördern?
Die gleichberechtigte und chancengleiche
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vollzieht sich vor der eigenen Haustür.
Alle Bemühungen zur Gleichstellung, Arbeit & Bildung, Mobilität
& Verkehr, Freizeitgestaltung und Pflege sind vergebens, wenn sie nicht
vor Ort in den Kommunen und Städten umgesetzt werden (können).
Der CBF Hessen hat sich zum Ziel gesetzt, alle hessischen Städte und
Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern auf die Möglichkeit der Ernennung
von Behindertenbeauftragten und der Bildung von Behindertenräten hinzuweisen
und sie von der Notwendigkeit dieses Schrittes zu überzeugen. Nicht
zuletzt vor dem Hintergrund des demoskopischen Wandels wird ein barrierefreie
gestaltetes Lebensumfeld zur wesentlichen Standortfrage im 21. Jahrhundert.
Junge Familien, moderne Unternehmen und solvente Investoren schätzen
die gehobene Lebensqualität einer Kommune, welche die Würde des
Menschen, die individuelle Teilhabe, Chancengleichheit, Barrierefreiheit
und die Gleichberechtigung aller Bürger schätzt und aktiv fördert.
Lokale Teilhabe über unabhängige Behindertenbeauftragte, sowie
institutionelle Beiräte mit dem Recht, an die Vertretungskörperschaft
Anträge zu stellen, tragen zur Realisierung dieses Vorhabens und den
Abbau von Vorbehalten und Barrieren in den Köpfen bei.
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Die dreizehn Standpunkte des CBF Hessen können Sie auch als PDF-Dokument
herunterladen. Die Antworten der fünf im Hessischen Landtag vertretenen
Parteien zu den dreizehn behindertenpolitischen Fragen lesen Sie HIER.
