CBF Hessen zieht kritische Bilanz der Ära Koch
Neue Impulse
für eine zukunftsweisende Behindertenpolitik gefordert
Dreieich/Wiesbaden,
25.05.2010 - Der CBF Hessen zieht eine kritische Bilanz der Amtszeit
von Ministerpräsident Roland Koch. Anlässlich seiner Ankündigung,
sich bis Jahresende von allen politischen Ämtern zurückziehen
zu wollen, hofft Tom Korb, Vorstandssprecher des CBF Hessen, auf einen Neuanfang
in der hessischen Behindertenpolitik: "In elf Jahren unter Ministerpräsident
Roland Koch konnte die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in
Hessen nicht verbessert werden. Die von der Landesregierung initiierten
Programme, wie die Verabschiedung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz
(HessBGG) oder das Hessische Schwerstbehindertenprogramm zur Bereitstellung
von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, erbrachten nicht die gewünschte
Breitenwirkung oder verpufften wirkungslos." Mit dem personellen Wechsel
in der Hessischen Staatskanzlei verbindet der CBF Hessen die Hoffnung, dass
der Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
mit frischen Elan begegnet wird.
Am 5. Dezember 2008 wurde die UN-Konvention für die Rechte von Menschen
mit Behinderungen vom Deutschen Bundestag ratifiziert. Damit verpflichtet
sich Deutschland, das internationale Übereinkommen in nationales Recht
umzusetzen.
Obwohl laut Artikel 67, Satz 1 der Hessischen Landesverfassung die Regeln
des Völkerrechts auch bindende Bestandteile des Landesrechts sind,
steht eine umfassende Prüfung der Landesgesetzgebung hinsichtlich des
notwendigen Novellierungsbedarfs bis heute aus. "Zwar findet unter
Trägerschaft der Hessischen Landesregierung zurzeit eine landesweite
Veranstaltungsreihe zum Thema UN-Konvention statt, doch verbindliche Schritte
zur Umsetzung in Landesrecht wurden bis heute nicht eingeleitet", berichtet
Korb.
Obwohl der CBF Hessen bereits im Vorjahr darauf hingewiesen habe, dass die
Neufassung des HessBGG nicht in allen Punkten der UN-Konvention folgt, wurde
die Gesetzesnovelle von Ministerpräsident Roland Koch unterschrieben.
"Auf Initiative der Sozial- und Selbsthilfeverbände konnte der
Finanzierungsvorbehalt aus dem HessBGG entfernt werden. Darüber hinaus
klammert das Gesetz seit dem 1. Januar 2010 auch die kommunalen Gebietskörperschaften
nicht mehr aus. Allerdings beinhaltet das neue HessBGG keinerlei Handlungspflichten.
Das Gesetz beschreibt lediglich den Auftrag an die Kommunen, bis zum Ablauf
des Gesetzes Ende 2014 über die Gleichstellungsbemühungen, z.B.
hinsichtlich baulicher Maßnahmen, zu berichten. Konkrete Handlungen
sind nicht vorgesehen", schildert Korb.
"Die Hessische Landesregierung betont, dass sie bereits am 12. November
2008 der UN-Konvention mit einem Kabinettsbeschluss zugestimmt habe. Seitdem
ist nicht viel geschehen. Der angekündigte hessische Aktionsplan steht
genauso aus, wie ein zielgerichteter und offener Dialog mit den Selbsthilfeverbänden
und -Organisationen", kritisiert Korb. Wichtige landespolitische Themen,
wie der Gemeinsame Unterricht, die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft,
z.B. durch die pflichtgemäße Ernennung von kommunalen Behindertenbeauftragten
in Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, oder eine
Neuordnung der kommunalen Behindertenfahrdienste wurden unter Roland Koch
nicht aktiv angesprochen.
"Der CBF Hessen fordert neue Impulse für eine zukunftsweisende
Behindertenpolitik in Hessen, die nicht nur das Pflichtenheft internationaler
Abkommen oder neuer Bundesgesetze abarbeitet. Wir wünschen uns, das
der/die kommende Ministerpräsident/in des Landes Hessen die Chance
nutzt, die Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen als
politische Agenda zu verstehen, die seine oder ihre Amtszeit prägt."
Der CBF Hessen, so Korb abschließend, steht jederzeit für Gespräche
und einer engen Zusammenarbeit bereit.
