CBF Hessen kritisiert niedrigen Pflege-Mindestlohn

Es gibt immer andere Wege... (Foto: Karin Jung / pixelio.de)
Arbeitnehmerbrutto
in Höhe von 12,- Euro/Stunde in Ost und West gefordert
Dreieich/Wiesbaden,
22. Juli 2010 - Die Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Clubs Behinderter
und Ihrer Freunde (CBF Hessen) fordert das Bundeskabinett auf, die am 14.
Juli beschlossene Rechtsverordnung zur Festlegung eines Mindestlohns für
Pflegekräfte zu überarbeiten. Die beschlossenen Untergrenzen in
Höhe von 7,50 Euro (Ost) bzw. 8,50 Euro (West) greifen viel zu kurz
und stehen nicht im Verhältnis zur geleisteten Arbeit der rund 600.000
Pflegekräfte in Deutschland. "Die Bundesregierung hat die historische
Chance verpasst, ein wegweisendes Signal zur gesellschaftlichen Anerkennung
der Pflegeberufe zu setzen", bedauert Tom Korb, Vorstandssprecher des
CBF Hessen. "Bei den nun verabschiedeten Stundensätzen handelt
es sich um Bruttolöhne, die abzüglich aller Abgaben womöglich
nur eine Existenz knapp oberhalb des Sozialhilfesatzes ermöglichen.
Diese Rechtsverordnung wird nicht dazu beitragen einen Berufsstand zu fördern,
der angesichts des demographischen Wandels dringend mit zusätzlichen
finanziellen Ressourcen ausgestattet werden müsste." Der CBF Hessen
schlägt die Festsetzung eines bundesweiten Mindestlohns auf 12,- Euro/Stunde
vor, um einerseits die bereits tätigen ArbeitnehmerInnen gemäß
ihrer Leistung angemessen zu entlohnen und andererseits Anreize zur Aufnahme
von entlohnter Arbeit in der Pflege zu schaffen.
Die Bundesregierung möchte mit dem Pflege-Mindestlohn die Abwärtsspirale
bei den Löhnen stoppen und den Berufszweig für Neu- und Quereinsteiger
attraktiver gestalten. Der CBF Hessen befürchtet, dass mit der beschlossenen
Lohn-Untergrenze das Gegenteil des Erwünschten erreicht wird. "Tatsache
ist, dass ein Großteil der in der Pflege tätigen ArbeitnehmerInnen
in Hessen eine Vergütung oberhalb des Pflege-Mindestlohns erhalten.
Schon heute reichen diese Sätze jedoch kaum zu einer angemessenen Lebensführung
aus - insbesondere in der teuren Metropolregion Rhein-Main. Sollten sich
die Kostenträger in Zukunft auf den Pflege-Mindestlohn zurückziehen,
wird sich der Bedarf am qualifizierten Pflegepersonal kaum mehr decken lassen.
Dies wäre ein Worst-Case-Szenario, das angesichts der leeren kommunalen
Kassen aber nicht ausgeschlossen werden kann", befürchtet Korb.
Auch die für Januar 2012 und Juli 2013 angekündigte Erhöhung
des Mindestlohns um je 25 Cent besitzt nach Meinung des CBF Hessen kaum
mehr als einen symbolischen Charakter. "Der vorgesehene Zuschlag entspricht
einer Bruttolohnerhöhung von knapp 3%, bzw. 2,85% und liegt damit oberhalb
der derzeitigen Inflationsrate von ca. ein Prozent. Dennoch ist die Steigerungsrate
vor dem Hintergrund des geringen Sockelbetrags viel zu niedrig angesetzt",
erklärt Korb. Insbesondere jungen Menschen und Schulabgängern,
die vor ihrer Berufswahl stehen, scheint die Arbeit in der Pflege somit
wenig ertragreich und zukunftsträchtig. Unabhängig von der nach
wie vor geringen gesellschaftlichen Akzeptanz der Pflegeberufe, wäre
eine "Joboffensive Pflege" mit einem bundeseinheitlichen Mindestlohn
von 12,- Euro ein Zeichen für die Zukunft.
"Die Politik befindet sich auf einen Irrweg, wenn sie davon ausgeht,
dass finanzielle Anreize zur familiären Pflege den zu erwartenden Mehrbedarf
in den kommenden Jahrzehnten decken könnte", schildert Korb. Der
demographische Wandel weist nicht nur den Weg in eine ältere Gesellschaft,
sondern auch die familiären Strukturen verändern sich. "Zahlreiche,
pflegebedürftigen Menschen können in zwanzig oder dreißig
Jahren auf keine Angehörigen mehr zurückgreifen, die sie unterstützen
könnten. Sie sind dann auf professionelle Pflegestrukturen angewiesen,
um ihren Lebensabend würdevoll, in Selbstbestimmung und vollkommener
Teilhabe zu begehen."
Angesichts dieser Entwicklung lehnt der CBF Hessen auch alle Vorstöße
zur Stärkung von ehrenamtlich organisierten Pflegeleistungen ab. Sozialromantik
ist im Pflegesektor unangebracht. "Pflegeleistungen sind keine Wohlfahrt,
sondern ein durch die UN-Behindertenrechtskonvention verbürgtes Menschenrecht.
Jeder Mensch hat ein Anrecht auf fachgerechte Unterstützung, die durch
gut ausgebildete und fair entlohnte Arbeitskräfte geleistet werden
kann. Niemand sollte sich auf Angehörige oder Berufene verlassen müssen,
die ihren Einsatz zwar gut meinen, aber u.U. aus verschiedenen Gründen
überfordert sind." Nicht zuletzt deshalb sei es notwendig, die
Pflegekasse schon heute mit weiteren finanziellen Mitteln in Milliardenhöhe
auszustatten, um den umfassenden Ausbau der bestehenden Struktur voranzutreiben,
so Korb abschließend.
