CBF Hessen kritisiert den Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung
des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Erneute Unterfinanzierung
des Pflegesystems befürchtet - Warnung vor Aufweichung der Begriffe "ambulant"
und "stationär"
Dreieich/Wiesbaden,
13.07.2009 - Der CBF Hessen bewertet den Umsetzungsbericht des Beirats
zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs kritisch.
Die im Gutachten genannten Umsetzungsempfehlungen greifen nach Meinung der
Landesarbeitsgemeinschaft nicht weit genug. "Selbstverständlich
ist es zu begrüßen, dass die bisher praktizierte Satt und
Sauber'-Politik der Minutentakt-Pflege als ein Irrweg erkannt wurde und
einem neuen Begutachtungsverfahren weichen muss, das sich am Grad der Selbständigkeit
pflegebedürftiger Menschen orientiert", so Tom Korb, Vorstandssprecher
des CBF Hessen. "Nichtsdestotrotz wurde die Chance verpasst, eine echte
Reform der Pflegeversicherung auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention
anzustreben. Ganz im Gegenteil: Es weht der alte Geist der Kostenneutralität
durch das Papier, das zwar eine veränderte Infrastruktur der Leistungserbringung
anmahnt, gleichzeitig aber Ziele und Inhalte nennt, die in erster Linie
dem Sparschwein dienen".
"Eine wirksame Reform der Pflegeversicherung kann nur mit einer besseren
finanziellen Ausstattung des Systems einhergehen, die den Split von Eingliederungshilfe
und Pflege überwindet. Wer den Anspruch auf soziale Teilhabe tatsächlich
beim Wort nimmt, muss den Bedarf des Einzelnen in den Mittelpunkt stellen",
betont Korb. So sei es sehr bezeichnend, dass im Umsetzungsbericht die stärkere
Personenorientierung und die Stärkung der Verbrauchersouveränität
an letzter Stelle genannt werden. "Dabei sollten genau diese Punkte
den Ausgangspunkt der Reform darstellen", ist Korb enttäuscht.
Vor diesem Hintergrund werden auch positive Ansätze, wie die Einbeziehung
von Menschen mit dementiellen Erkrankungen oder anderen Einschränkungen
der Alltagskompetenz, verwässert. So ermöglicht die Ausdehnung
des bisherigen Pflegestufenmodells auf fünf Bedarfsgerade zwar die
prinzipielle Öffnung des Systems für weitere Personenkreise, doch
die genannten Ziele und Inhalte relativieren diesen Schritt bereits umgehend.
Tom Korb: "Das Gutachten fordert in erster Linie eine Stärkung
der Pflegebereitschaft von Familien und zivilgesellschaftlichen Pflegearrangements
sowie eine Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflege.
Eine spürbare Entlastung der Familie, z.B. durch eine Stärkung
von ambulanten Angeboten, wird nicht genannt." Auch bleibt das Gutachten
die Frage schuldig, wie erwerbstätige Familien eine fachgerechte Pflege
und Assistenz übernehmen sollen, wenn eine kostenneutrale Variante
angestrebt wird. Stattdessen ist im Umsetzungsbericht davon die Rede, Leistungsentgelte
oder Zuzahlungen zu senken, wenn Angehörige Leistungen im stationären
Bereich selbst übernehmen und verantworten. "Dies ist ein pflegepolitischer
Rückschritt in die 60er Jahre, der einer Entmündigung Betroffener
und ihrer Familien im Pflegefall gleichkommt, zumal auch der Eingangsschwellenwert
von 10 auf 15 Punkte erhöht werden soll", stellt Korb fest.
Auch die schrittweise Aufweichung der Begriffe "stationär"
und "ambulant" wird vom CBF Hessen kritisch begleitet. Zwar wird
die stärkere Förderung der ambulanten Versorgung und wohnortnahen
Leistungen prinzipiell begrüßt, doch eine Modualisierung von
stationären Leistungen bei gleichzeitiger Verknüpfung mit ambulanten
Angeboten kann einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe im
Wege stehen. "Schon heute beobachten wir eine schleichende Umetikettierung
von stationären Leistungen in Mischformen, die vordergründig mit
dem Begriff Selbstbestimmung' werben, allerdings nur wenig mit einer
gleichberechtigten Teilhabe zu tun haben. Eine verstärkte Verknüpfung
der beiden Begriffe droht die Unterschiede schließlich gänzlich
auflösen, so dass die vielfach zitierte Inklusion' in einem Pflegeheim
enden könnte, das als betreutes Wohnen' gekennzeichnet wird",
befürchtet Korb. So fordert der CBF Hessen, auch in Zukunft eine klare
Abgrenzung der Begriffe "stationär" und "ambulant"
vorzunehmen, um die Unterschieder beider Pflegekonzepte deutlich zu machen.
"Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird voraussichtlich in der nächsten
Legislaturperiode reformiert. Die neue Bundesregierung hat die Chance, einen
Paradigmenwechsel vorzunehmen und ein modernes und bedarfsgerechtes Pflegesystem
zu implementieren, das sich an den Grundsätzen der UN-Konvention für
die Rechte behinderter Menschen orientiert", schildert Korb abschließend.
Damit dieses Vorhaben gelingt ist eine Aufstockung der Pflegeleistungen
unausweichlich. Der im Umsetzungsbericht eingeschlagene Weg weist diesbezüglich
in die falsche Richtung, da keine Anreize geschaffen werden sollen, neue,
sozialversicherte Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Anstatt
die Professionalisierung der Pflege durch ausgebildete und angemessen bezahlte
Kräfte voranzutreiben, werden Familienangehörige zum Pflegedienst
"zwangsverpflichtet". Der CBF Hessen hofft, die neue Bundesregierung
wird dieser Umsetzungsempfehlung nicht folgen und mit einer breiten finanziellen
Ausstattung des Pflegesystems Zeichen setzen.
(Download
dieser Pressemeldung als PDF)
